So werden die Kosten des Netzanschlusses für alle Offshore-Windparks, mit deren Bau bis Ende 2011 begonnen wird, von den nächstgelegenen Übertragungsnetzbetreibern getragen und können auf die Netznutzungsentgelte umgelegt werden. In Kombination mit der im EEG festgelegten Vergütung, können so erste Projekte realisiert werden. Nach Einschätzung von Experten werden die bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen jedoch nur für die kostengünstigeren Windparks in der Ostsee ausreichend sein. Für den Bau von Anlagen in der Nordsee müsse die Rahmenbedingungen absehbar weiter verbessert werden. Zudem sind wir der Meinung, dass der Netzausbau entsprechend den Anforderungen der DENA-Netzstudie richtig und wichtig ist, um die Windenergiekapazitäten auch in Zukunft ausweiten zu können. Wir kritisieren allerdings, dass die Regelung des § 45b Energiewirtschaftsgesetz ("Netzausbau durch Erdkabel") in der Fassung der Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 5. April 2006 aufgrund eines faulen Kompromisses mit den Netzbetreibern gestrichen wurde. Die Netzbetreiber haben nun durch eine Selbstverpflichtung zum Netzausbau nach den Vorgaben der DENA-Netzstudie die Möglichkeit, die 380kV-Netze auch in Zukunft überirdisch zu bauen. Weitere Hochspannungsmasten im Binnenland sind die logische Konsequenz. Nur in den unmittelbaren Küstenbereichen soll das 110kV-Netz unterirdisch erweitert werden. Leidtragende des Kompromisses sind die betroffenen Anwohner und nicht zuletzt die Windindustrie, da die Akzeptanz der Zukunftstechnologie so nicht weiter gesteigert werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hans Josef Fell Sprecher für Energie und Technologie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Büro Hans-Josef Fell (MdB) Platz der Republik 1 D-11011 Berlin Tel.: 030/227-721 58 Fax.: 030/227-763 69 Email: hans-josef.fell@bundestag.de www.hans-josef-fell.de
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