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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 24.10.2006
Anbau von Gen-Mais MON 810 stoppen
Anlässlich der Vorstellung zweier von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur gentechnisch veränderten Maislinie MON810 erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Die vorgestellten detaillierten Gutachten zu MON810 zeigen, dass der Anbau von MON 810 mit erheblichen ökologischen Risiken verbunden ist. Nützliche Insekten, wie beispielsweise Schmetterlingsarten, können durch Bt-Maispollen geschädigt werden. Besonders gefährdet sind zum Beispiel die Larven des Tagpfauenauges, einer Art der roten Liste. Das von den Maispflanzen gebildete Insektengift reichert sich im Boden an und kann mit der Nahrungskette weitergegeben werden. Im Interesse der biologischen Vielfalt unserer Agrarlandschaften muss der Anbau dieser Maissorten in Deutschland endlich gestoppt werden. Auch gesundheitliche Risiken können nicht ausgeschlossen werden.

Wir fordern daher von der Bundesregierung, dem Vorbild Österreichs, Griechenlands, Ungarns und Polens zu folgen und ein nationales Verbot für MON810 zu erlassen. Die EU-Kommission fordern wir auf, die Zulassung zurückzuziehen oder zumindest umgehend neu zu überprüfen. Auf keinen Fall darf die in 2008 auslaufende Genehmigung erneuert werden.

Der Anbau von MON 810 stellt darüber hinaus längerfristig die Möglichkeit einer gentechnikfreien Maiserzeugung in kleinräumig strukturierten Gebieten überhaupt in Frage. Dies ist das Ergebnis des zweiten Gutachtens zur Problematik der Koexistenz von Gentechnikanbau und gentechnikfreiem Anbau.

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais führt zwangsläufig zu einer Kontamination benachbarter, nicht gentechnisch veränderter Maispflanzen. Noch in 800 Metern Entfernung kommt es zu Auskreuzungen. Weitere Quellen der Verunreinigung sind verunreinigtes Saatgut und gemeinsam genutzte Sä- und Erntemaschinen, Trocknungsanlagen, Lager und Transportmittel sowie die Ausbreitung durch Bienen.

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass die bisher diskutierten Vorschläge zur guten fachlichen Praxis nicht ausreichen, um die gentechnikfreie Produktion zu sichern. Vorschläge, die vorrangig Mindestabstände auf dem Acker und eine Einhaltung von Kennzeichnungsschwellenwerten auf dem Acker berücksichtigen, sind unakzeptabel. Es müssen sämtliche Verunreinigungsquellen im Laufe der Verarbeitung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit berücksichtigt werden. Es geht an der landwirtschaftlichen Praxis vorbei und ist rechtlich nicht haltbar, wenn lediglich ein Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent eingehalten werden muss. Der Kennzeichnungsschwellenwert der EU-Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO-Lebens- und Futtermitteln von 0,9 Prozent gilt nur für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen. Keinesfalls lässt sich daraus ein Freibrief zur Verunreinigung bis zu diesem Wert ableiten.

Ökologische Produkte müssen frei von gentechnischen Verunreinigungen sein. Die Wahlfreiheit der Verbraucher kann nur durch einen ausreichenden Schutz der gentechnikfreien Produktion gewährleistet werden. Auch konventionelle Landwirte haben Absatzschwierigkeiten bei gentechnischen Verunreinigungen zu befürchten, denn die Verbraucher und Verbraucherinnen wollen diese Produkte nicht. Schon bei der weiteren Verarbeitung in Ölmühlen werden heute schon in Deutschland niedrigere Verunreinigungen verlangt.

Die "gute fachliche Praxis" bedeutet nicht, dass bis zu einem bestimmten Schwellenwert eine Verunreinigung der Lebens- und Futtermittelkette erlaubt ist, sondern "gute fachliche Praxis" bedeutet, dass alles unternommen werden muss, um Verunreinigungen zu vermeiden. Und dies gilt nicht nur für landwirtschaftliche Flächen, sondern auch für Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete. Zusätzlich müssen einige Bereiche bei den Diskussionen um die gute fachliche Praxis neu mit aufgenommen werden, wie zum Beispiel, dass auch für Freisetzungsexperimente Regelungen zur guten fachlichen Praxis gelten müssen.

Die Sorten aus der gentechnisch veränderten Maislinie MON 810 sind bisher die einzigen in Deutschland für den kommerziellen Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorten. Den gentechnisch veränderten Maislinien MON810 wurde ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) übertragen, um sie widerstandsfähig gegenüber bestimmten Schadorganismen zu machen. Sie produzieren ein Insektengift, welches aber auch so genannte Nichtzielorganismen schädigt. Seit der Zulassung von MON810 durch die EU-Kommission sind eine Reihe neuer Untersuchungen zu der Wirkung von Bt-Mais erschienen.

Als erste Amtshandlung hat Bundesminister Seehofer vor einem Jahr trotz äußerst umstrittener Rechtslage diese Sorten zugelassen. Ein im Mai dieses Jahres vorgestelltes im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgestelltes Rechtsgutachten bestätigte erneut das Fehlen einer gentechnikrechtlichen Genehmigung für diese Sorten. Dieses Gutachten liegt sowohl dem Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der EU-Kommission vor. Die uns zugesagte juristische Prüfung dauert bereits mehrere Monate, bisher haben wir noch keine abschließende Antwort erhalten.

Hinweis: Am morgigen Mittwoch, dem 25.10.2006 findet im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Anhörung zur guten fachlichen Praxis beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen statt. Die Anhörung ist öffentlich. Sitzungsort ist der Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

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