Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz angekündigt, um die Einspeisevergütung für Solarstrom neu zu regeln. Mitarbeiter des Ministeriums erarbeiten zurzeit einen neuen Entwurf, der vermutlich im November veröffentlicht wird. Dieser soll dann als Königliches Dekret verkündet werden und das Dekret 436 aus dem Jahre 2004 ablösen. Der im Industrieministerium zuständige Staatssekretär für Energiefragen, Ignasi Nieto, räumte auf einer Anhörung am 10. Oktober 2006 mit den derzeit kursierenden Gerüchten auf und versicherte Vertretern des spanischen Branchenverbandes ASIF, dass die Regierung an ihrem offensiven Kurs zur wirtschaftlichen Entwicklung der spanischen Solarindustrie festhalten werde. Sie werde "keineswegs von ihrer bisherigen Förderstrategie abweichen und das Marktwachstum stoppen", erklärte Nieto. Der Staatssekretär gilt als ausgezeichneter Kenner der Branche. Ähnlich wie in Deutschland soll aber auch in Spanien die Einspeisevergütung für Sonnenstrom an den technischen Fortschritt in dieser Branche sinnvoll angepasst werden. Schon im Sommer hatte Spanien beispielsweise die Solarvergütung von der allgemeinen Entwicklung der Strompreise abgekoppelt. Es ist in der Diskussion, die Fördertarife künftig auf 25 Jahre zu begrenzen. In Deutschland wird Solarstrom nur für zwanzig Jahre in garantierter Höhe vergütet. Dazu sucht das spanische Industrieministerium nach einer sinnvollen Neuregelung für Vergütungen für Anlagen der Leistungsklasse 100 Kilowatt bis zehn Megawatt. Auch das Genehmigungsverfahren soll in den 17 spanischen Regionen vereinheitlicht und gestrafft werden. Für Rückfragen: eclareon GmbH, Tel. 030 - 24 62 86 90 Absender: Solarpraxis AG Zinnowitzer Str.1 10115 Berlin (Mitte) Tel. 030/726 296 300 E.Mail: info@solarpraxis.de www.solarpraxis.de
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