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verursacht hat. Das Haf-tungsrecht gilt nicht rückwirkend, sondern nur für zukünftige Umweltschäden. Zudem werden Altlasten, Gesundheits- und Sachschädigungen nur bei bestimmten gefährlichen bzw. potentiell gefährlichen Tätigkeiten erfaßt. Außerdem fehlt es an einer obligatorischen Versicherungspflicht.

Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen, DNR, Am Michaelshof 8-10, 53175 Bonn, Tel.: 0228/35 90 05 oder 0170 - 52 18 815, Fax: 0228/35 90 96


 
Quelle:

    

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