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Umwelt & Naturschutz   
Zum Inkrafttreten der novellierten Legehennenverordnung
Zum morgigen Inkrafttreten der novellierten Legehennenverordnung (Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung), mit der die Käfighaltung wieder eingeführt wird, erklärt Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Dies ist ein schwarzer Tag für den Tierschutz. Nach der Verordnung dürfen Hennen in Zukunft weiter in enge Käfige gesperrt werden, in denen das einzelne Tier kaum mehr als eine A4-Seite Platz hat. Mit artgerechter Tierhaltung hat das nichts zu tun. Tierschutz und Achtung vor dem Tier werden auf dem Altar des wirtschaftlichen Profits geopfert, obwohl der Kostenvorteil pro Ei gerade mal ein bis zwei Cent beträgt.

Mit der Wiedereinführung der Käfighaltung wird ein wichtiger Erfolg für den Tierschutz zunichte gemacht, den Grüne und Tierschützer erkämpft haben. Beschlossen wurde diese Tierquälerei von einer ganz großen Koalition bestehend aus Landesministern von Union, SPD, FDP und Linken. Das zeigt, wie wenig die Bekenntnisse dieser Parteien zum Verfassungsziel Tierschutz wert sind.

Abzuwarten bleibt, ob die Regelung Bestand haben wird. Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 klare Vorgaben für die tierschutzgerechte Haltung von Legehennen gemacht. Die Hennen müssen ihre natürlichen und arttypischen Verhaltensweisen ausleben können. Dazu gehört insbesondere das. Flügelschlagen und Aufbaumen. Diesen Anforderungen werden die in der Legehennenverordnung zugelassenen Kleinvolieren-Käfige nicht gerecht.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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