Es ist untragbar, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie, mit der grenzüberschreitende Tabakwerbung verboten wird, noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. Damit setzt sie sich eigenmächtig über bestehende EU-Regelungen hinweg. Die Klage der Bundesrepublik gegen diese Richtlinie hat keine aufschiebende Wirkung. Nach dem heutigen Plädoyer des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist zudem absehbar, dass die Bundesrepublik ihre Klage verlieren wird - grenzüberschreitende Werbung fällt in die Regelungskompetenz der EU. Statt weiter auf Zeit zu spielen, sollten Frau Merkel und Herr Seehofer endlich Vernunft walten lassen und dem von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, der die EU-Tabakwerbe-Richtlinie 1:1 umsetzt, zustimmen. Dann würde sich auch die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland erübrigen.
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