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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  ASUE Arbeitsgemeinschaft f. sparsamen u. umweltfreundl. Energieverbrauch e.V., D-67655 Kaiserslautern
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 08.06.2006
Ab 2007 brauchen auch bestehende Gebäude einen Pass
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Energiebedarf von Neubauten schon seit 2002 in einem Gebäudeenergieausweis dokumentiert werden. Ab dem nächsten Jahr soll diese Pflicht schrittweise auch auf bestehende Gebäude ausgedehnt werden. Grundlage für die Ausweitung der Ausweispflicht wird die Novellierung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sein. Da deren endgültige Fassung momentan noch nicht vorliegt, hat die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. die nachfolgenden Eckpunkte einem aktuellen Referentenentwurf entnommen.
Der Gebäudeenergieausweis - häufig auch Energiepass genannt - dokumentiert und bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Damit wird ein einheitliches Gütesiegel für Wohn- und Nichtwohn-Immobilien etabliert, vergleichbar mit den bekannten Energieeffizienzklassen von Elektrogeräten oder dem vorgeschriebenen Verbrauchshinweis von Kraftfahrzeugen.
Der Energieausweis ist bei einem Eigentümer- oder Nutzerwechsel vorzulegen, denn daraus kann ein Interessent ablesen, welcher Energiebedarf in etwa zu erwarten ist. Allerdings besteht bei Abweichungen der im Ausweis genannten Daten vom realen Verbrauch kein Recht auf Miet- oder nachträgliche Kaufpreisminderung.
Zur Ausstellung von Energieausweisen werden voraussichtlich Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen verschiedener Studienrichtungen berechtigt sein sowie für Wohngebäude auch Innenarchitekten, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker bestimmter Fachrichtungen.
Nach dem Referentenentwurf soll es eine Reihe von Übergangsfristen geben. So gilt für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden und die erstmals einen Energieausweis erhalten, eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der novellierten EnEV. Bei jüngeren Gebäuden verlängert sich die Übergangsfrist auf 18 Monate, bei Nichtwohngebäuden sind es sogar 24 Monate.
Der Energieausweis soll Energiesparpotenziale aufzeigen, die dem Immobilienbesitzer wertvolle Hinweise zum Energiesparen geben. Von den daraus abgeleiteten Modernisierungsmaßnahmen ist nach Erfahrungen der ASUE der Austausch einer alten Heizung gegen eine moderne Brennwertheizung eine der Wirkungsvollsten. Diese erreicht besonders hohe Wirkungsgrade, da sie auch die im Abgas enthaltene Wärme für Heizzwecke nutzen kann. Zudem gestatten die Brenner moderner Erdgas-Brennwertkessel wesentlich höhere Modulationsbereiche, als mit flüssigen oder festen Brennstoffen gegenwärtig erzielt werden.
Weitere Informationen zum Thema Gebäudeenergieausweis bietet die Internetseite www.energieausweis-aktuell.de.

Bei Veröffentlichung erbitten wir einen Beleg an: ASUE e. V., Postfach 25 47, 67613 Kaiserslautern.

Den Text und die zugehörige Grafik finden Sie im Internet unter www.asue.de in der Rubik "Aktuelles/Presse".

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