Das Verschleiern von Informationen gehe zulasten von Händlern und Kunden und widerstrebe ihm in seinem Rechtsempfinden. Bei dem Zwischenfall handelt es sich um die sogenannte Kaltschaummatratze, die sich in ihrer Konsistenz und Stauchhärte bis zu 20% verändern kann. Dass dies eine Katastrophe für den jeweiligen Kunden, beispielsweise bei Bandscheibenvorfällen, darstellt, wird offensichtlich von den Herstellern heruntergespielt. Der Brief wurde bereits versandt und ist ab sofort unter folgender Adresse abrufbar:www.tipps-vom-experten.de/index.php?id=fachinhalt&nr=117 Walter Braun erhofft sich auf diesem Wege Aufklärung, Stellungnahme und die berechtigte Information für Kunden in Deutschland, ob diese Problematik bereits erkannt wurde. Im folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Schreibens zusammengefaßt: Mängel einer Kaltschaummatratze Aufmerksam auf den Misstand wurde der Matratzenhändler aufgrund einer berechtigten Reklamation. Die Matratze gab innerhalb eines Jahres erheblich nach, die anfängliche Stützfunktion verlor sich. Auf Nachfragen und Prüfung beim Schaumproduzenten wurde ihm lapidar mitgeteilt, dass ein Härteverlust bis zu 20% bei diesen Matratzen normal wäre. Tatsächlich lagen dem erfahrenen Fachhändler jedoch keinerlei Informationen über derart gravierende Abweichungen vor. Die Hersteller verteidigten sich mit Tabellen, die Härte - bzw. Qualitätsabweichungen sogar von bis zu 30 % zulassen würden. Derartige Schwankungsgrade (bis zu 50%) sind jedoch für den Verbraucher nicht tragbar und können beim Kauf zu folgereichen Fehlentscheidungen führen. Deshalb geht Walter Braun davon aus, dass dieses Verhalten unlauteren Wettbewerb darstellen könnte. Aufklärung tut not! Hinzu kommt, dass inzwischen immer mehr Matratzen mit einer Menge von Ausschnitten (Entnahme von Material) produziert werden, die zur Besserung der ergonomischen, anatomischen und klimatischen Situation führen sollen. Dies könnte beim Käufer irrtümlich als Qualitätsmerkmal aufgefasst werden! Häufig aber werden diese Schnitte falsch vorgenommen und entbehren jeder ergonomischen Grundlage. Zusätzlich wird verschwiegen, dass an der jeweiligen Schnittstelle durch Materialentzug Qualitätseinbußen entstehen,was letztendlich zu wesentlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen, z.B. Rückenschmerzen, Verspannungen u.ä. führen kann. Nun sind Verbraucherschutzverbände dazu aufgerufen, die Mängellage zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Das Wohl des Verbrauchers sollte einem seriösen Unternehmen immer mehr am Herzen liegen als der eigene Vorteil. Mehr zur Person Walter Braun: www.elax.de/about.htm
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