Bessere Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr Umweltschutz und weniger Aufwand für die Hersteller - das bringt die neue EG-Detergenzienverordnung für Wasch- und Reinigungsmittel. Umweltbelastende waschaktive Tenside müssen vollständig biologisch abbaubar sein. Zudem haben die Hersteller bestimmte Inhaltsstoffe der Wasch- und Reinigungsmittel auf der Verpackung zu kennzeichnen: Konservierungsmittel sind unabhängig von ihrer Konzentration namentlich zu nennen - einzelne Duftstoffe wie Geraniol, die Allergien fördern oder auslösen können, ab einer Konzentration von 0,01 Prozent im Produkt. Anders als bisher sind die Rezepturen der Wasch- und Reinigungsmittel nicht mehr beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren zu lassen. Die mehrstellige "UBA-Nummer" auf der Verpackung ist damit Geschichte. Stattdessen müssen die Hersteller die Verbraucher im Internet über die Inhaltsstoffe informieren. Genauso wichtig wie Informationen über Inhaltsstoffe ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Wasch- und Reinigungsmittel umweltgerecht anwenden. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages "Nachhaltiges (Ab-)Waschen" am 10. Mai 2006 sagte UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: "Wer Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel schonend einsetzt, spart Energie, Chemikalien und Wasser. Dies entlastet die Umwelt und den Geldbeutel: Die Ausgaben für Strom, Wasser und Abwasser lassen sich merklich senken." Wer Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen möchte, sollte die folgenden einfachen Hinweise berücksichtigen:
Informationen zum Bundesweiten Aktionstag finden Sie unter www.aktionstag-nachhaltiges-waschen.de. Informationen zur EG-Detergenzienverordnung gibt es bei der EG-Kommission unter europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/legislation/detergents/index_en.htm Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmittel beantwortet gern das Umweltbundesamt, Fachgebiet IV 1.2, E-Mail: detergenzien@uba.de Dessau, den 9. Mai 2006
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