Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird.
In der Rubrik:   
Haus & Garten   
Neue und einfachere Regeln für Einwegpfand
Vom 1. Mai an wird die Rückgabe leerer Einweg-Verpackungen einfacher.
Dann muss der Handel auch Flaschen sowie Dosen zurücknehmen, die bei der Konkurrenz gekauft wurden. Allerdings muss ein Händler nur die Art Behälter zurücknehmen, die er auch selbst im Sortiment hat. Wo also keine Einweg-Dosen oder Einweg-Glasflaschen verkauft werden, müssen sie auch nicht zurückgenommen werden. Nach der neuen Regelung sind auch kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und bestimmte alkoholische Mischgetränke (Alkopops) pfandpflichtig. Auf Säfte, Milch und Weine wird auch weiterhin kein Pfand erhoben. Von der Pfandpflicht ausgenommen sind nach wie vor Getränke, die nach der Verpackungsverordnung als "ökologisch vorteilhaft" gelten. Dies sind Einwegverpackungen wie beispielsweise Getränkekartons.

Des Weiteren können die Verbraucher ihre leere Getränkeverpackungen überall dort zurückgeben, wo befandete Einwegverpackungen dieser Materialart (Glas, PET oder Dose) verkauft werden - vorausgesetzt, die Ladenfläche des Händlers ist größer als 200 Quadratmeter. Ein Händler, der Dosen anbietet, muss also Dosen zurücknehmen und Pfand zurückerstatten, auch wenn er die entsprechenden Dosen selber nicht im Sortiment führt. Das gleiche gilt für Einwegflaschen.

Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen sind künftig leicht zu erkennen. Sie sind mit dem Pfandlogo der Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) und einem EAN-Code gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wird bei der Rückgabe der Verpackungen automatisch eingelesen und gewährleistet die Pfandrückerstattung. Damit die Kennzeichnung gelesen werden kann, dürfen die Verpackungen nur leicht verschmutzt und deformiert sein. So dürfen zum Beispiel Dosen und PET-Flaschen nicht flachgedrückt sein. Bei Flaschen ist es notwendig, dass das Etikett nicht zerrissen ist und noch an der Flasche haftet.


DIE WICHTIGSTEN ANTWORTEN AUF EINEM BLICK

Auf welche Einweg-Verpackungen wird Pfand erhoben?

Pfand wird auf Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure sowie auf alkoholische Mischgetränke, die in Dosen und Einwegflaschen verkauft werden, erhoben. Auf Saft, Milch und Wein wird kein Pfand erhoben.

Wo kann ich meine Einweg-Verpackungen zurückgeben?
Einweg-Getränkeverpackungen mit dem DPG Pfandlogo können überall dort zurückgegeben werden, wo befandete Einwegverpackungen der gleichen Materialart (Glas, PET oder Metall) verkauft werden - vorausgesetzt die Ladenverkaufsfläche ist größer als 200 Quadratmeter.

Worauf muss ich bei der Rückgabe besonders achten?
Damit die Rückgabe automatisch erfolgen kann, dürfen Dosen und PET-Flaschen bei der Rückgabe nicht flachgedrückt sein. Bei Flaschen ist es außerdem notwendig, dass das Etikett nicht zerrissen ist und noch an der Flasche haftet.

Was ist der Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg?
Mehrwegssysteme sind grundsätzlich umweltfreundlicher als Einwegssysteme, da durch die vielfachen Umläufe der Mehrwegsysteme ein Beitrag zur Schonung begrenzter Ressourcen geleistet wird. Kaufen Sie deshalb grundsätzlich lieber Getränke in Mehrwegflaschen.
Quelle:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) 2006

 
Quelle: Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
http://www.sonnenseite.com
franzalt@sonnenseite.com
    

Artikel drucken   Fenster schließen