Damit haben die Kommunen im Fall drohender oder bereits eingetretener hoher Feinstaubbelastungen keine Möglichkeit, Fahrverbote gegen alle ungefilterten Dieselfahrzeuge zu verhängen. Außerdem entfällt beim Neukauf eines Diesel-Pkw ein wesentlicher Anreiz, sich für ein gefiltertes Fahrzeug zu entscheiden, weil ungefilterte Neuwagen den gefilterten gleichgestellt werden. Nach der derzeitigen Abgasnorm Euro 4 dürfen die Fahrzeuge 25 Milligramm Feinstaub pro Kilometer ausstoßen, nach der künftigen Norm nur noch fünf Milligramm pro Kilometer. Mit geregeltem Filter ausgestattete Fahrzeuge übererfüllen die geplante Norm sogar um ein Mehrfaches und emittieren nur noch etwa ein Milligramm Feinstaub pro Kilometer. "Wir sind Zeugen einer Reise nach Absurdistan: Zum angeblichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen die Gefahren der Feinstaubbelastung beschließt der Bundesrat die Gleichstellung der Dieselstinker mit russfreien Fahrzeugen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es gebe in diesem Land offenbar immer mehr Politiker, deren Rolle sich darin erschöpft, die Wünsche mächtiger Industrieunternehmen auf ihrem Territorium zu exekutieren. "Die Bundesregierung darf bei dieser Rosstäuscherei nicht mitmachen. An diesem Konflikt wird sich zeigen, ob die Große Koalition Rückgrat hat oder in der Autopolitik zum Anhängsel autophiler Landesfürsten wird", erklärte Resch. Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de) Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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