Umweltministerin Wernicke hatte am 20. März im Zusammenhang mit der Umbenennung der Elbe-Flusslandschaft in "Biosphärenreservat Mittelelbe" erklärt, das bestehende "Biosphärenreservat werde nun deutlich vergrößert". Zur Erinnerung: Im Dezember 1997 hatten Vertreter der UNESCO in Brambach an der Elbe (Sachsen-Anhalt) die Anerkennung zum Biosphärereservat "Flusslandschaft Elbe" überreicht. Grundlage hierfür war seinerzeit ein Antrag des Landes Sachsen-Anhalt, der am 25. April 1997 von der damaligen Umweltministerin Heidrun Heidecke im Auftrag von fünf weiteren beteiligten Bundesländern an die UNESCO eingereicht und wenige Monate später genehmigt worden war. Der Flächenanteil in Sachsen-Anhalt umfasste damals rund 190.000 Hektar. Hierin eingeschlossen war auch das bereits seit 1979 bestehende und 1990 erweiterte Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" mit einem Flächenumfang von 43.000 Hektar. Damit entstand das deutschlandweit größte und international viel beachtete Großschutzgebiet, mit einem Verlauf über 400 Kilometern entlang der Elbe. Besonders hoch waren die Erwartungen hinsichtlich der länderübergreifenden Zusammenarbeit, da sich nur so ein effektiver und modellartiger Auenschutz realisieren lässt. Von Seiten des Umweltministeriums in Sachsen-Anhalt wurde jedoch seit längerem eine Verkleinerung diskutiert. Man argumentierte, das Gebiet sei zu groß, nicht handlich genug und man wolle mehr auf Qualität statt auf Quantität setzen. In der Außendarstellung wird nun versucht, die Verkleinerung des Gebiets auf 125.700 Hektar zu kaschieren und die Veränderungen dreist in eine Vergrößerung zu verwandeln. Der Trick des Ministeriums, um dies nach außen zu verschleiern: Als Bezugsbasis wurde statt des 1997 von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" das bereits zu DDR-Zeiten ausgewiesene, viel kleinere Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" herangezogen. Tatsächlich liegen jetzt fast nur noch die Elbauen zwischen den Deichen im Biosphärenreservat. Diese Flächen sind aber heute schon als Naturschutz-, FFH- oder Vogelschutzgebiete geschützt. Dagegen liegen weite Landschaftsräume in der angrenzenden Aue nach der Entscheidung Wernickes nun außerhalb. Für die UNESCO kommt aber gerade den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräumen bei einer Gebietsentwicklung eine besonders wichtige Funktion zu, da vor allem hier das Miteinander von Mensch und Natur modellartig zu praktizieren ist. Ob es eine Abstimmung mit den zuständigen Gremien der UNESCO in Paris oder zumindest mit den anderen beteiligten Bundesländern des gemeinsamen Biosphärenreservates gegeben hat, ist bisher nicht bekannt, aber nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe wenig wahrscheinlich. Für Rückfragen: Jörg Dürr-Pucher, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. , Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732/9995-15, Mobil: 0175/5724848, Fax.: 07732/9995-77, E-Mail: duerr-pucher@duh.de Dr. Frank Neuschulz, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Gartenstr. 7, 29475 Gorleben, Mobil.: 0160/8950556, Fax.: 05882 220, E-Mail: neuschulz@duh.de
Artikel drucken Fenster schließen |