Denn dort gibt es einige Möglichkeiten: Feuerungsanlagen in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben müssen zwar nicht genehmigt werden. Gleichwohl gibt es Anforderungen an deren Betrieb - geregelt in der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Die Bundesregierung plant eine Novellierung dieser Verordnung. Nach Auffassung des UBA sind dabei zum Beispiel Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für alle Einzelraumfeuerstätten bei der Typprüfung festzulegen. Diese erfolgt, ehe die Geräte für den Markt zugelassen werden. Das garantiert, dass saubere Anlagen auf den Markt kommen. Auch die Grenzwerte für den Ausstoß von Staub sollten verschärft werden. Feinstaub kann die menschliche Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Er wirkt negativ auf die Atemwege - Husten und die Zunahme asthmatischer Anfälle sind die Folge - sowie auf das Herz-Kreislauf-System. Dies kann die Lebenserwartung vermindern. Es gibt auf dem Markt bereits moderne Holzfeuerungsanlagen, die relativ geringe Feinstaubemissionen verursachen. Dazu zählen in erster Linie mit Holzpellets - mit kleinen Holzpresslingen - betriebene Feuerungen. Besonders emissionsarme Pelletöfen und -heizkessel können das Umweltzeichen "Blauer Engel" erhalten. Weitere Informationen zum Umweltzeichen für Holzpelletfeuerungen gibt es im Internet unter www.blauer-engel.de. Wie viel Feinstaub tatsächlich ausgestoßen wird, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Befeuerung, der Wartungszustand der Anlagen und die Auswahl sowie die Qualität des genutzten Holzes sind zu beachten. Daher sollten Betreiber auch besser als bisher informiert und ihre Anlagen überprüft werden. Dies könnten die Schornsteinfeger bei ihren ohnehin stattfindenden Routineprüfungen übernehmen. Ausführlichere Informationen zum Thema hat das Umweltbundesamt in dem achtseitigen Hintergrundpapier "Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen" zusammengefasst. Es kann im Internet unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/holzfeuerung.pdf herunter geladen werden. Dessau, den 09.03.2006
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