EU-Kommission erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin: Die Ergebnisse der neuen Koexistenz-Studie der EU-Kommission bestätigen unsere Politik zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Nur mit strengen Haftungs- und Anbauregelungen kann die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte erhalten bleiben. Die Studie zeigt deutlich, dass gentechnisch veränderte Kulturen wie etwa Gen-Mais nur sehr schwer zu kontrollieren sind und die Gefahr der unerwünschten Auskreuzung groß ist. Der neue Landwirtschaftsminister Horst Seehofer hat erst im Dezember 2005 die Genmaissorte Mon810 für den Anbau zugelassen. Dabei zeigt die Studie klar, dass es gerade in Ländern mit relativ kleinteiligen Agrarflächen trotz Sicherheitsabständen zu einer unakzeptablen Ausbreitung von gentechnisch verändertem Mais kommen kann. Statt erstmalig Gen-Mais wie den Mon810 zum landwirtschaftlichen Anbau in Deutschland zuzulassen, sollte sich Seehofer bei der EU-Kommission für ein Reinheitsgebot bei Saatgut einsetzen - das heißt, dass Saatgut bereits ab der Nachweisgrenze einer gentechnischen Verunreinigung gekennzeichnet werden muss. Nur so können Landwirte sicher sein, dass sie nicht unwissentlich gentechnisch verunreinigtes Saatgut kaufen und dieses weiter verbreiten. Die Reinhaltung des Saatguts beziehungsweise die strikte Kennzeichnungspflicht für gvo-haltiges Saatgut ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und den Schutz der zahlreichen Landwirte in Deutschland, die sich inzwischen in gentechnikfreien Regionen zusammengeschlossen haben.
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