Das Parlament, das entscheiden will, in welcher Weise die DB AG privatisiert werden soll, braucht selbstverständlich alle dafür relevanten Informationen. Die Pläne zur Streckenstilllegung, die wir gestern öffentlich gemacht haben, gehören selbstverständlich dazu. Es hängt also weiter von der DB AG ab, welche Stellen des Gutachtens veröffentlicht werden und welche nicht. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf das Aktienrecht. Diese Sichtweise ist nicht zwingend. Der Bund als alleiniger Gesellschafter könnte die Daten veröffentlichen und sich über die Maßgabe des DB-Vorstandes hinwegsetzen. Denn der Gesellschafter Bund ist nicht in erster Linie dem Wohl seiner Gesellschaft DB verpflichtet, er ist haushaltsrechtlich dem verantwortlichen Umgang mit Volksvermögen verpflichtet. Von daher muss er ein hohes Interesse daran haben, dass das Parlament auf der breitest möglichen Informationsgrundlage zu einer Entscheidung bei der Privatisierung findet, die volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Wir behalten uns daher vor zu bewerten, ob die nun zwischen Verkehrsministerium und DB AG einvernehmlich zu erarbeitenden "Entschwärzungen" ausreichend sind.
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