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Politik & Gesellschaft   
ödp begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz
Etappensieg für Demokratie und Menschenrechte
Am Mittwoch, dem 15.02.2006, hob das Bundesverfassungsgericht das von Rot-Grün eingeführte "Luftsicherheitsgesetz" auf, nach dem die damalige Bundesregierung den Abschuss von entführten Verkehrsflugzeugen samt Geiseln durch die Bundeswehr erlaubt hatte.
Dazu Ulrich Brehme, stellvertretender Sprecher des BAK Außenpolitik + Globalisierung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp): "Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Grundrechte der Geiseln auf Menschenwürde und Leben nach Art. 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes auch nicht zur Verhinderung terroristischer Akte der Flugzeugentführer geopfert werden dürfen."

Weiterhin habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Bundeswehreinsätze im Inneren bei Naturkatastrophen (Art. 35 Abs. 3 GG) erfolgen dürfen, nicht aber bei Fällen besonders schwerer Kriminalität (Art. 35 Abs. 2 GG), wie dies bei einer Flugzeugentführung der Fall sei.

Brehme weiter: "Wir lehnen auch den Vorschlag von CDU und CSU ab, die Verfassung aus diesem Grund zu ändern."
Das Grundgesetz schütze das Recht auf Leben vom Zeitpunkt des Entstehens bis zum Eintritt des Todes gegen staatliche Eingriffe.
Das Grundgesetz erlaube es der Bundesregierung auch nicht, die Bundeswehr zum "Katastrophenschutz" mit militärischen Waffen einzusetzen, wie dies die Bundesregierung zur Fußballweltmeisterschaft bereits plane. Dem habe das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Ulrich Brehme bekräftigt: "Das menschliche Leben ist vom Staat zu schützen." Diese Schutzpflicht versuchten CDU/CSU-Politiker, wie Stoiber, Koch, Jung und Beckstein zu entziehen, wenn sie das Grundgesetz weiter demontieren wollen.
Der ödp-Politiker abschließend: "Die ödp lehnt eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland strikt ab. Stattdessen sollte die Polizei ausreichend finanziell ausgestattet sein."


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