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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 20.01.2006
Behörden missachten Öffentlichkeitsbeteiligung
Präzedenzfall in Leipzig: Abholzung im Elsterbecken
Es steht im Koalitionsvertrag: Planverfahren sollen in Deutschland schneller durchgeführt werden. Im Wahlkampf deutete sich bereits an, dass die CDU eine Demontage des deutschen Umwelt- und Planungsrechts anstrebt - auch wenn dies gegen geltende europäische Richtlinien verstößt. Dass erhöhte Effizienz auf Kosten der Öffentlichkeitsbeteiligung geht, wird ausgeklammert. Doch nun der erste Präzedenzfall: In Leipzig wurde einem Naturschutzverband die Beteiligung an einer Planung mit massiven Auswirkungen auf ein Schutzgebiet verweigert.

Im vergangenen September hatte die Talsperrenmeisterei (TSM) Untere Pleiße begonnen, eine Gewässerinsel im Leipziger Elsterflutbecken abzuholzen und abzubaggern. Angeblich zum Zweck des Hochwasserschutzes soll dieses Biotop vollständig beseitigt werden, obwohl dort so seltene Arten wie Eisvogel und Flußregenpfeiffer siedeln.


Hochwasserschutz vorgeschoben
Ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Die Lage der betroffenen Insel in einem Landschaftsschutzgebiet und einem europäischen Vogelschutzgebiet macht aber eine Beteiligung der Öffentlichkeit, somit auch der Naturschutzverbände, an sich zwingend erforderlich. Mit Hinweis auf die angebliche Hochwasserschutzrelevanz wurde sie allerdings von Beginn an abgelehnt.

Der anerkannte Umweltverband "Ökolöwe" (Grüne Liga Leipzig) reichte noch im September beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Einstellung der Arbeiten ein. Daraufhin wurden mit sofortiger Wirkung sämtliche Arbeiten gestoppt, was die TSM dazu veranlasste, vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht Widerspruch einzulegen. Das OVG erklärte in seinem Beschluss vom 5.12.2005 die Abholzungen und Abbaggerung der Gewässerinsel für zulässig, ohne dass die behauptete Hochwassergefahr bestätigt werden konnte. Auch Gutachten von anerkannten Wissenschaftlern, die vor einer ökologischen Katastrophe bei Arbeiten im durchflossenen Zustand warnen, wurden nicht berücksichtigt. Sie belegen die hohe Schwermetallbelastung der Ablagerungen, die aus der DDR-Industrie stammen.


Schwerwiegende Folgen des Urteils befürchtet
Entsprechend groß ist die Empörung bei den Umweltschützern. Ökolöwe-Geschäftsführer Philipp Steuer: "Es kann nicht sein, dass es das Gericht nicht für nötig erachtet, auf unsere zahlreichen wissenschaftlichen Studien überhaupt einzugehen!" Mehrfach habe das Gericht befunden, dass die Gegenargumente "keiner weiteren Erörterung" bedürften, obwohl alle Studien von renommierten Forschern erstellt worden seien, die seit Jahren mit der TSM zusammenarbeiten. "Anscheinend reicht eine nicht vorhandene Hochwassergefahr, um die Grundsätze des Wasserhaushaltsgesetzes, des Naturschutzgesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sowie der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften auszuhebeln", so Steuer.

Die Folgen des Urteils, die letztlich das Vorgehen der TSM billigen, könnten weitreichend sein. "Das Urteil könnte als Signal verstanden werden, künftig kaum begründete angebliche ,Unterhaltungsmaßnahmen' vorzuschieben, um den Gewässernaturschutz völlig auszuhebeln, während Bauherren und Gerichte bewiesene ökologische Gefahren ignorieren können", konstatiert Philipp Steuer enttäuscht.


Gericht: Fehlende Verbände-Beteiligung "unerheblich"
Besonders bedenklich in dem Verfahren ist die Tatsache, dass das Gericht die fehlende Beteiligung der Umweltverbände bei einem Eingriff in ein Schutzgebiet als unerheblich erachtete. Damit wurde europäisches Recht gebrochen, da die sogenannte Århus-Konvention ignoriert wurde. Laut deren Artikel 6 ist die Bevölkerung über Planungen, die ein Beteiligungsverfahren vorsehen, umfassend zu informieren; aber auch "beteiligungsfreie" Vorhaben, die "erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können", sind bekannt zu geben. Dem wurde in keiner Weise entsprochen.

Der Ökolöwe erwägt nun, Beschwerde bei der EU-Kommission wegen der Vernichtung der wertvollen Lebensräume in dem europäischen Vogelschutzgebiet einzureichen. Neben den rechtlichen Mitteln will der Umweltverband auch vor Ort aktiv werden. Wasser- und vor allem Sedimentproben sollen bestimmt und so die Kontamination der Ablagerungen nachgewiesen werden.
Als anerkannter Naturschutzverein fordert der Ökolöwe Verwaltung und Gerichte auf, sich an die europäischen Reglungen zu halten. Philipp Steuer, Geschäftsführer des Vereins: "Die Planer sollten keinesfalls so tun, als wäre unser verhältnismäßig kleiner Verein schlecht informiert über die rechtlichen Möglichkeiten. Ein Taktieren und Verheimlichen, das stark an längst vergangene DDR-Zeiten erinnert, kann vor den Augen der Europäischen Kommission kaum Bestand haben."

Gastautorin: Anja Naschokin, Ökolöwe e.V.


Lokaler Naturschutzverein bittet um Unterstützung
Für die EU-Beschwerde, für die Sedimentproben und für die weiteren Aktionen bittet der Naturschutzverein Ökolöwe um Hilfe jeglicher Art. "Da wir als lokaler Umweltverein für die Region Leipzig nur über eine begrenzte Mitgliederzahl verfügen und unsere finanziellen Mittel entsprechend knapp sind, würden wir uns über Geldspenden sehr freuen. Aber auch jede andere Form der Unterstützung ist willkommen, seien es rechtliche Tipps und Hinweise oder aufmunternde Worte", schreibt der Ökolöwe. Der DNR schließt sich dem Aufruf mit Nachdruck an und ruft alle Mitglieder und Leser/innen zur Unterstützung auf. (mb)



Weitere Informationen:

Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
Geschäftsführer Philipp Steuer
Umweltpolitischer Sprecher Enrico Vlach

Bernhard-Göring-Str. 152, 04277 Leipzig
Tel. 0341 / 3065-186, -370, Fax -179
eMail: umweltpolitik@oekoloewe.de
www.oekoloewe.de ("Projekte")

Spendenkonto:
Sparkasse Leipzig
Konto: 112 113 15 61
BLZ.: 860 555 92

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