Es ist gut, dass sich der Bund als Eigentümer bei der Entscheidung über den Konzernsitz nicht von Bahnchef Mehdorn auf der Nase herumtanzen lässt. Wir sehen dies als ein ermutigendes Zeichen auch für die anstehende Diskussion um einen möglichen Börsengang der Bahn. Auch hier muss gelten, dass der Eigentümer Bund, der vom Deutschen Bundestag kontrolliert wird, zu einer Entscheidung findet, die den gemeinwohlorientierten verkehrspolitischen und volkswirtschaftlichen Interessen des Bundes Rechnung trägt und nicht den Partikularinteressen des DB-Konzerns. Eine Beteiligung der Deutsche Bahn AG an der HHLA und der HHA, sofern sie jetzt nicht hinfällig geworden ist, lehnen wir weiterhin ab, da sie den Wettbewerb im Schienenverkehr in Norddeutschland massiv gefährdet. Dies wird ein Fall für das Kartellamt werden, bei dem die wettbewerbspolitische Glaubwürdigkeit der neuen Regierung auf den Prüfstand gestellt wird.
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