Wenn wie vorgesehen das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz entscheiden muss, sind aufwändige Ortstermine im gesamten Land durchzuführen. Während ein ortsnahes Oberverwaltungsgericht schnell entscheiden kann, werden sich die Verfahren vor dem ortsfernen Bundesverwaltungsgericht unnötig in die Länge ziehen. In 95 Prozent der vor den Oberverwaltungsgerichten entschiedenen Fälle bleibt es im Übrigen schon heute bei einer Instanz. Nur in wenigen Fällen wird die zweite Instanz angerufen. Eine erhoffte Beschleunigung dieser wenigen Verfahren würde erkauft mit der Verlangsamung der übergroßen Mehrheit aller anderen Verfahren. In der Summe würden die Planungszeiten dadurch verlängert und nicht verkürzt. Der Vorschlag ist auch verfassungspolitisch bedenklich. So widerspricht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als erst- und letztinstanzliches Gericht für Einzelprojekte der im Grundgesetz angelegten grundsätzlichen Funktion der Bundesgerichte als Rechtsmittelinstanzen. Zu dieser Einschätzung kommt im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig selbst, dass diese Pläne bisher aus guten Gründen immer abgelehnt hat. Statt auf den ungebremsten Neubau von Autobahnen zu drängen, sollte sich die Verkehrspolitik künftig auf die Erhaltung und die Pflege unseres dichten Bestandsnetzes konzentrieren, das schon heute an vielen Stellen in einem schlechten Zustand ist. Das setzt voraus, dass die Einnahmen aus der LKW-Maut auch weiterhin mindestens zu gleichen Teilen in Straße und Schiene investiert werden müssen. Besser wäre es, wie in der Schweiz sogar zwei Drittel der Mauteinnahmen in den Ausbau der Schiene zu investieren. Die Mauteinnahmen ausschließlich in den Straßenbau zu pumpen, wie es die Union fordert, würde die Bahn aufs Abstellgleis schieben und horrende Eingriffe in den Naturhaushalt zur Folge haben.
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