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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 30.09.2005
Tierschutz braucht Rechte
zum Welttierschutztag 2005 (4. Oktober)
Anlässlich des Welttierschutztages 2005 (4. Oktober) erklärt Undine Kurth, tierschutzpolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin:

Wir treten für weitere Verbesserungen des Tierschutzes in Deutschland ein. Aus der erfolgreichen Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergeben sich Konsequenzen, denen Rechnung getragen werden muss.

Wir wollen ein Klagerecht für Tierschutzverbände. 2004 brachte das damals noch rot-grüne Schleswig-Holstein eine Initiative zur Einführung des Klagerechts für anerkannte Tierschutzverbände in den Bundesrat ein. Diese Initiative entsprach einer langjährigen Forderung von uns. Leider wurde sie von den anderen CDU- und SPD-regierten Ländern abgelehnt.

Nach dem Scheitern des Vorstoßes Schleswig-Holsteins haben die Fraktionen der Grünen im Landtag Baden-Württemberg, in der Bremischen Bürgerschaft, im Landtag Niedersachsen sowie im Saarländischen Landtag entsprechende Gesetzesentwürfe zur Einführung des Klagerechts in ihren Ländern ins Parlament eingebracht. Im Saarland verhinderte die Landtagsmehrheit mit den Stimmen der CDU die Annahme des Vorschlags; in den anderen Bundesländern wird noch beraten.

Wir sehen eine Verpflichtung des Gesetzgebers zu einem effektiven Schutz der Tiere. Ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände könnte hier wesentliche Fortschritte bringen. Tiere werden durch das Tierschutzgesetz zwar um ihrer selbst willen geschützt, doch fehlt noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Verbände zu Gunsten der Tierrechte klagen können.

Das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren muss überwunden werden. Die derzeitige Praxis, nach der im Falle einer untätigen Behörde niemandem zusteht, zugunsten der Tiere eine Klage einzureichen oder bei Entscheidungen zum Nachteil von Tieren Widerspruch einzulegen, muss bald überwunden werden. Das entspräche auch der Staatszielbestimmung des Tierschutzes.

Durch die Klagemöglichkeit für anerkannte Tierschutzverbände würden deren Engagement und Sachkenntnis nicht nur anerkannt werden, sondern auch effektiv für die Rechte der Tiere nutzbar. Mitwirkungsrechte bei tierschutzrelevanten Maßnahmen braucht niemand zu fürchten, der die Rechte der Tiere anerkennt und berücksichtigt.

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