![]() Durch die neuen Vergütungsregeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Verbindung mit dem Wasserkraftleitfaden werde gewährleistet, dass in Zukunft die Wasserkraftnutzung weniger Schaden an den Flüssen und deren Lebensgemeinschaften auslöst. "Der Leitfaden ist ein guter und wichtiger Schritt, die Interessen der Wasserkraftnutzung und des Naturschutzes besser überein zu bringen", so Miller. Im EEG wird geregelt, dass neue kleine Wasserkraftanlagen ab 2008 nur noch dann einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn sie ohne neue Staustufen auskommen und der gute ökologische Zustand oder eine wesentliche ökologische Verbesserung des Fließgewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachgewiesen wird. Der Leitfaden, auf den sich Naturschutz- und Wasserkraftverbände einigten, präzisiert als Handreichung diese ökologischen Anforderungen des EEG. "Diese Einigung war nicht einfach und ist deshalb umso bemerkenswerter", erklärte Miller. Das Bundesumweltministerium, das die Federführung hatte, habe gute Kompromisslösungen gefunden. Nun komme es darauf an, die Empfehlungen des Wasserkraftleitfadens in der Praxis auch umzusetzen. Dazu müssten sie nicht nur von Planern und Wasserkraftbetreibern, sondern auch von den zuständigen Wasserbehörden strikt befolgt werden. "Dann sind wir in Sachen naturverträgliche Energienutzung einen Schritt weiter", so der NABU-Bundesgeschäftsführer. Quelle: NABU DeutschlandLeitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft (PDF; 2,1 MB)
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