Agro-Gentechnik bedroht die gentechnikfreie Landwirtschaft und gefährdet Arbeitsplätze im ökologischen Landbau und der konventionellen Landwirtschaft. Mit dem Gentechnik-Gesetz haben wir klare Standards für den Anbau von Agro-Gentechnik geschaffen, die einer schleichenden Einführung von Gen-Food auf unseren Feldern sowie in den Supermarktregalen Regeln setzt, Transparenz gewährleistet, eine klare Verursacherhaftung einführt. Wenn die Union diese Standards kippen will, handelt sie verantwortungslos. Statt Offenlegung der Anbauflächen will sie verheimlichen und vertuschen. Statt einer Sicherstellung des Verursacherprinzips über das Haftungsrecht will sie eventuelle Umweltschäden dem Steuerzahler aufbürden. Statt landwirtschaftlicher Vielfalt will sie eine Zwangsbeglückung der Verbraucher mit Genfood. Die verschuldensunabhängige Haftung ist keine Erfindung im Gentechnik-Gesetz, sondern baut auf allgemein übliches Nachbarschaftsrecht auf. Die Union will, dass das in Deutschland allgemein übliche Nachbarschaftsrecht nicht für die Gentechnik gelten soll. Aber nur mit der zurzeit im Gentechnik-Gesetz gültigen Haftungsregelung ist es Landwirten und Imkern möglich, sich gegen Agro-Gentechnik rechtlich zur Wehr zu setzen. Andernfalls droht, dass sie ungewollt gentechnisch veränderte Organismen auf ihrem Acker oder in ihren Erzeugnissen haben und ihre Produkte nicht mehr verkaufen können, weil sie wegen Verunreingiung gekennzeichnet werden müssen. In anderen Teilen der Agrarpolitik will die Union offenbar wieder zurück in die 70er und 80er Jahre, als artgerechte Tierhaltung noch ein Fremdwort war. Wenn nun Legehennen und Schweine wieder in enge Käfige und Ställe eingepfercht werden sollen, ist das ein Schlag in das Gesicht des Tierschutzes, der als Staatsziel in der Verfassung verankert ist. Eine solche rückwärtsgewandte Politik schafft keine Arbeitsplätze, sondern zerstört sie. Sie ist gegen den Verbraucher gerichtet und aus Gründen des Tierschutzes unakzeptabel.
Artikel drucken Fenster schließen |