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In der Rubrik:   
Umwelt & Naturschutz   
Vollzug der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung (AbfKlärV, BioAbfV)
Orga Lab GmbH durch die LfL notifiziert
Unter der Nummer BY 22 wurde die Orga Lab GmbH für die Untersuchungsbereiche Bo 2, Bo 3, K 2, K 3 und K 4 notifiziert.

Bo 2 / Boden - Schwermetalle, PH-Wert und Bodenart
Bo 3 / Boden - Physikalische Parameter, Nährstoffe
K 2 / Klärschlamm - Schwermetalle; AOX
K 3 / Klärschlamm - Physikalische Parameter, Nährstoffe
K 4 / Klärschlamm - Organisch-persistente Schadstoffe - PCB

Die Untersuchungsbereiche entsprechen der Gliederung des Fachmoduls Abfall und sich hinsichtlich der Nummerierung nach der Datenbank ReSyMeSa bezeichnet. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ist für die Entscheidung über den Antrag auf Notifizierung als Untersuchungsstelle sachlich und örtlich zuständig (§ 3a Abfallzuständigkeitsverordnung vom 26.08.2003, GVBl S. 660; Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Landwirtschaft und Forsten vom 11.06.2004, AllMBl Nr.8/2004, S. 316-317). Die Notifizierung ist befristet bis zum 31.05.2010.

 
Quelle: Orga Lab GmbH, D-90513 Zirndorf
http://www.orgalab.de
info@orgalab.de
    

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