"Wir sind nicht gegen die Neuwahlen und wollen dem Willen der Bevölkerung nicht im Weg stehen", betont Moseler weiter. Ziel der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist es daher, dass die Zahl der erforderlichen Zulassungsunterschriften für diese Wahl gesenkt wird. Einige Landeswahlgesetze sehen dies vor, das Bundeswahlgesetz leider nicht, so die ödp. "Zudem müssen alle Unterschriften von den örtlichen Wahl- oder Einwohnermeldeämtern auf das Wahlrecht hin geprüft werden, was ebenfalls Zeit kostet, aber notwendig ist." Es ist wichtig, dass auch kleine Parteien zur Bundestagswahl antreten. Wenn den Wählerinnen und Wählern keine demokratische Alternative zu den etablierten Parteien auf dem Stimmzettel angeboten werden kann, dann ist das schädlich für die Demokratie, denn es erhöht möglicherweise den Nichtwähleranteil. Bei der Bundestagswahl wird die Familien-Partei kandidieren und von der ödp entsprechend unterstützt. Bei anderen Wahlen wird dann wieder die ödp antreten. Beide Parteien planen eine gemeinsame politische Zukunft. Die Klage soll im Laufe der kommenden Woche bei den Karlsruher Richtern eingereicht werden.
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