Zwar sei ein angemessener Gewinn durchaus akzeptabel. Gewinne in der Größenordnung von E.ON deuten auf einen Mißbrauch von Marktmacht hin. Das Belegen auch die verschiedensten wissenschaftlichen Untersuchungen z.B. der Monopolkommission. Die E.ON Gewinne sind, so die Überzeugung des Verbrauchervereins, in erster Linie durch eine rechtsmißbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht entstanden. Denn eine Erhöhung von Strom- und Gaspreisen auch durch E.ON ist zur Erhöhung der Unternehmensgewinne gerade nicht zulässig. Das ist durch die Rechtssprechung z.B. des Bundesgerichtshofes zu § 315 BGB klar bestätigt worden. Über 200.000 Verbraucher verweigern bereits konsequenterweise die Zahlung der überhöhten Strom- und Gaspreise, viele davon sind Kunden von E.ON. Gegen keinen dieser Kunden ist E.ON gerichtlich vorgegangen. Inzwischen klagen Kunden aktiv gegen die Versorger, um die Rechtswidrigkeit der Preiserhöhungen feststellen zu lassen. Erste positive Gerichtsentscheidungen in Mühlheim und Heilbronn sind bereits ergangen. Bevor also die Investoren Geld von E.ON bekommen, müssen, so Peters, die Ansprüche der Verbraucher auf Rückzahlung überhöhter Strom- und Gaspreise befriedigt werden. Der Verein wirbt für die Rückzahlung unter dem Motto "Pay back".
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