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Politik & Gesellschaft   
ödp begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Elternunterhalt
Resch: "Schuldenlasten der Kommunen nicht auf Familien abwälzen"
Dr. Johannes Resch, Mitglied der Programmkommission der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Elternunterhalt. "Wieder einmal hat das BVG eine Spitze unseres familienfeindlichen Sozialsystems abgebogen," so Resch. Bisher seien Kinder pflegebedürftiger Eltern selbst dann verpflichtet gewesen, Leistungen des Sozialamts für ihre Eltern zurückzuzahlen, wenn sie dadurch ihre eigenen Kinder vernachlässigen oder ihr Eigenheim mit einer Hypothek belasten mussten.

Resch erläutert, dass diese Praxis "pikant" gewesen sei, weil Eltern häufig gerade deshalb im Alter auf Hilfe angewiesen seien. Zwar hätten sie durch Kindererziehung viel für die Alterssicherung anderer getan, aber gerade dadurch ihre eigene Alterssicherung vernachlässigen müssen.

Resch räumte ein, dass es verständlich sei, wenn die Kommunen über die steigenden Sozialhilfelasten klagen. "Es ist aber durch nichts zu rechtfertigen, wenn sie ihre Schuldenlasten ausgerechnet einseitig auf die ohnehin schon überforderten familiären Strukturen abzuwälzen versuchen," so der ödp-Politiker.

Allerdings, so Resch abschließend, sei das BVG-Urteil noch kein wirklicher Schritt zu einer familiengerechten Sozialgesetzgebung. Es werde lediglich eine besonders absurde Auswirkung abgeschwächt.

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