Die Zahl der Widersprüche ist nicht überraschend. "Da die Emissionsberechtigungen geldwerte Vorteile sind und für die kommenden drei Jahre Gültigkeit haben, nutzen zahlreiche Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten, wie sie jedes Unternehmen und jeder Bürger im Verwaltungsverfahren hat. Die Zuteilungsentscheidungen sind zudem rechtliches Neuland. Wir haben damit gerechnet, dass viele Unternehmen jetzt zunächst einmal alle Spielräume für die Überprüfung der Bescheide nutzen wollen", sagt Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. Die überwiegende Zahl der Widersprüche ist bislang noch nicht näher begründet oder lediglich fristwahrend eingelegt worden. Nur in 20 Prozent der Fälle liegen bereits Begründungen vor. Dabei steht die anteilige Kürzung im Vordergrund, die notwendig ist, um das deutsche Gesamtbudget einzuhalten. Daneben richten sich Widersprüche auch gegen die zugrundegelegten Standards der besten verfügbaren Techniken (so genannte Benchmarks). Vereinzelt wird das europäische Emissionshandelssystem und dessen Umsetzung in Deutschland allgemein in Frage gestellt. Das Umweltbundesamt ist bestrebt, alle Widersprüche so schnell wie möglich zu bearbeiten. Weil alle Ausgangsbescheide im Dezember 2004 fast zeitgleich vollelektronisch versandt wurden und damit auch alle Widersprüche zeitlich sehr kompakt in der DEHSt eingingen, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Dies ergibt sich schon aus der entstehenden Bearbeitungsspitze und der notwendigen Kommunikation mit den Widerspruchsführern, zum Beispiel durch erfahrungsgemäß aufwendige Rückfragen zu den Sachverhalten. "Die DEHSt wird ihre kundenorientierte Arbeitsweise auch im Widerspruchsverfahren fortsetzen", versichert Dr. Hans Jürgen Nantke, Leiter der DEHSt. Weitere Informationen im Internet unter: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel Berlin, den 21.02.2005
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