Weil diese Behauptung unzutreffend war, hat der Bund der Energieverbraucher E.on Hanse abgemahnt: "Die unzutreffende Tatsachenbehauptung ... dient allein dazu, weiteren Widerstand gegen die Erhöhung seitens Ihrer Kunden zu brechen. Damit machen Sie sich in Ihrem Schreiben die Autorität einer Bundesbehörde zu eigen, ersichtlich um ihre erhöhten Preise durchzusetzen ..." E.on-Hanse hat sich heute schriftlich gegenüber dem Bund der Energieverbraucher dazu verpflichtet, künftig zu behaupten: "Das Bundeskartellamt hat in der Entscheidung vom 17.12.2004 die Gaspreiserhöhung von E.on Hanse zum 1.10.2004 für angemessen bestätigt". Allerdings weigert sich E.on-Hanse, dem Bund der Energieverbraucher die entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.
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