Die Evangelische Kirche in Deutschland hat Recht, wenn sie vor dem Trugschluss warnt, große Erfolge durch die Privatisierung der Wasserwirtschaft erreichen zu können. Oft haben solche Privatisierungen dazu geführt, dass sich die Ärmsten kein Trinkwasser mehr leisten konnten. Dennoch sind auch Investitionen aus dem Privatsektor nötig, um die Milleniumsziele zu erreichen. Privatisierungen darf es aber nur dann im Wassersektor geben, wenn diese von starken Regulierungsbehörden begleitet werden und gestaffelte Tarife und gegebenenfalls Zuschüsse vom Staat sicherstellen, dass niemand von der Trinkwasserversorgung ausgeschlossen wird. Die Trinkwasserversorgung sollte generell vom in der Welthandelsorganisation WTO vereinbarten Dienstleistungsabkommen GATS ausgenommen werden. Wir erwarten, dass diese in einem Bundestagsbeschluss vom Juli vergangenen Jahres erhobene Forderung dazu führt, dass sich die Bundesregierung für eine Kurskorrektur der Europäischen Kommission einsetzt. Leider fordert diese noch immer im Rahmen der WTO-Verhandlungen zahlreiche Entwicklungs- und Schwellenländer auf, ihren Trinkwassersektor zu liberalisieren.
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