Die Anreizregulierung und eine verstärkte ex ante Regulierung der Gegenäußerung der Bundesregierung muss im Balanceakt zwischen Kostenoptimierung und dem Erhalt der Versorgungsqualität umgesetzt werden. Startwert für die Netzdurchleitungsentgelte muss die Kostenkalkulation in Kombination mit dem Vergleichsmarktverfahren sein. Nach zwei Jahren kommt dann die von der Wettbewerbsbehörde entwickelte Anreizregulierung dazu. So sollen Anreize und Druck entwickelt werden, um Effizienzpotenziale im Netzbetrieb zu heben. Dies sollte im Gesetz und nicht nur in Verordnungen verankert werden. Gleiches gilt für das Entry-exit Modell im Gasbereich. Insgesamt muss das Gesetz gegenüber den Verordnungen gestärkt werden. Wir sehen nach der Anhörung in folgenden Punkten Änderungsbedarf: Energieeffizienz und Transparenz sollten im Gesetz stärker verankert werden. Für den Verbraucherschutz sollte die Kennzeichnungspflicht ausgeweitet und die Veröffentlichungspflichten ausgebaut werden. Die Entflechtung sollte durch Sanktionen verbindlicher werden. Die dezentrale Einspeisung muss deutlich gestärkt werden. Biogaseinspeisung muss Vorrang bekommen. Durch eine stärkere Liberalisierung des Mess-und Zählwesens können die Kosten für die Verbraucher deutlich gesenkt werden. Obwohl in der Gegenäußerung die Bundesregierung sehr weitgehend Vorschläge der Bundesländer aufgenommen hat, zeigt die Opposition bislang keine eindeutigen Signale, dass sie einigungsbereit ist. Deswegen sollte zügig eine Version des EnWG erarbeitet werden, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ein ewig dauerndes Vermittlungsverfahren mit open end können wir uns nicht leisten. Die Energiewirtschaft braucht schnellstens Planungssicherheit. Da die Verordnungen für den Gassektor nicht beratungsfähig vorlagen, wird der Bundestag eine weitere Anhörung zu diesem Themenbereich durchführen müssen.
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