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Umwelt & Naturschutz   
Der Tierschutz braucht das Verbandsklagerecht
Zur heutigen Ablehnung der Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände durch den Bundesrat erklärt Undine Kurth, tierschutzpolitische Sprecherin:

Wir bedauern, dass der Bundesrat die Initiative Schleswig-Holsteins für die Einführung eines Klagerechtes für Tierschutzverbände abgelehnt hat. Damit ist eine große Chance vertan, den Tierschutz in Deutschland zu stärken und ihm eine Stimme auch in rechtlichen Auseinandersetzungen zu geben. Der Staatszielbestimmung des Tierschutzes wäre größere praktische Bedeutung gegeben worden.

Tiere werden durch das Tierschutzgesetz zwar um ihrer selbst willen geschützt, doch fehlt noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Verbände zu Gunsten der Tierrechte klagen können. Diese zu schaffen ist eine langjährige Forderung von uns, an der wir festhalten.

Das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren muss überwunden werden. Die derzeitige Praxis, nach der im Falle einer untätigen Behörde niemandem zusteht, zugunsten der Tiere eine Klage einzureichen oder bei Entscheidungen zum Nachteil von Tieren Widerspruch einzulegen, ist inakzeptabel.

Durch die Klagemöglichkeit von anerkannten Tierschutzverbänden würden deren Engagement und Sachkenntnis nicht nur gewürdigt werden, sondern auch effektiv für die Rechte der Tiere nutzbar. Mitwirkungsrechte von Tierschützern braucht niemand zu fürchten, der die Rechte der Tiere achtet.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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