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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Geld & Investment    Datum: 27.10.2004
Emissionshandel: Zuteilungsfrist verlängert
Faire Zuteilungsentscheidung erfordert mehr Zeit
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) wird über die Zuteilung der Emissionsberechtigungen an die am Handel teilnehmenden Unternehmen erst nach dem 1. November 2004 entscheiden. Damit soll den Antragstellern über die gesetzliche Frist hinaus Zeit gegeben werden, unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen nachzubessern. "Qualität geht vor Schnelligkeit. Das ist im Interesse aller Beteiligten. Die Qualität der Zuteilungsentscheidung ist sowohl für das einzelne Unternehmen als auch für das Gesamtverfahren in Deutschland wichtiger als eine Zuteilung Anfang November", so der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge. Nach Feststellung der DEHSt sind bei über 500 von insgesamt mehr als 2200 Anträgen umfangreiche Nachfragen bei den Antragstellern erforderlich. Der pünktliche Start des Emissionshandels in Deutschland am 1. Januar 2005 ist durch die Fristverlängerung nicht gefährdet.

Bei der Zuteilung durch die DEHSt geht es um die Verteilung des verfügbaren Maximalbudgets von 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich für die kommenden drei Jahre. Ziel ist eine gerechte Erstzuteilung der Emissionsberechtigungen. Die Zahl der Berechtigungen pro Anlage kann jedoch erst ermittelt werden, wenn alle Anträge abschließend geprüft sind. "Würden wir das nach der jetzt gegebenen Antragslage entscheiden, wäre das kaum im Sinne der betroffenen Unternehmen", erläutert der Leiter der DEHSt, Dr. Hans-Jürgen Nantke.

Die DEHSt steht in über 500 Fällen in einem zusätzlichen intensiven Dialog mit den Unternehmen über deren eingereichte Antragsunterlagen. "Die Herausforderung besteht in der konsequenten Gleichbehandlung aller Anträge", so Nantke weiter.

Mehr als 60% aller Antragsteller wollen Kombinationen verschiedener Zuteilungsregeln in Anspruch nehmen, die zum Teil jedoch nicht zulässig sind. In vielen Fällen wird die sogenannte Härtefallklausel geltend gemacht. Die DEHSt tritt unter anderem bei Zuteilungsanträgen anhand von Produktionsprognosen mit den Antragstellern in Kontakt. Die angegebenen Prognosen sowie die zu Grunde gelegten "besten verfügbaren Techniken" (BVT) erfordern eine besonders gründliche Prüfung.

Weitere Informationen zum Emissionshandel gibt es im Internet unter: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel .

Berlin, den 27.10.04

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