Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, die Entscheidung über eine Festlegung von Schwellenwerten bei gentechnisch verändertem Saatgut zu vertagen. Die Kommission hat offensichtlich die vielfältigen Proteste zu den vorgeschlagenen Grenzwerten ernst genommen. Der bisher vorgelegte Entwurf sah vor, dass Mais- und Raps-Saatgut bis zu 0,3 Prozent mit gentechnisch veränderten Sorten verunreinigt sein darf, ohne dass eine Kennzeichnung als Gentech-Produkt erfolgen muss. Die Vertagung ist ein Erfolg, der vor allem auf die guten Argumente von Umweltverbänden, Gewerkschaften und den Europäischen Grünen Parteien zurückzuführen ist. Wir verlangen von der (noch) amtierenden und auch von der neuen EU-Kommission, dass sie zur Sicherung von Wahlfreiheit und Koexistenz den Grenzwert für eine Kennzeichnung von gentechnisch verunreinigtem Saatgut bei der Nachweisgrenze festlegt. Einen entsprechenden rotgrünen Antrag "Wahlfreiheit für die Landwirte durch Reinheit des Saatgutes sicherstellen" (Drucksache 15/2972) hat der Bundestag bereits im letzten Winter beschlossen.
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