Auch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Beschlüsse des Bundeskartellamtes werden kritisiert, sie führten die Kartellaufsicht ad absurdum. Sehr deutlich werden die Wettbewerbsbehinderung durch die überteuerte Bereitstellung von Regelenergie bemängelt. Die Monopolkommission fordert die Einführung einer deutschlandweiten Regelzone unter Führung eines nicht konzernverbundenen Systembetreibers. Um den Marktmachtproblemen auf dem Stromgroßhandelsmarkt Rechnung zu tragen, sei eine intensivierte wettbewerbliche Aufsicht über diese Märkte notwendig. Sie sollte ebenfalls der künftigen Regulierungsbehörde übertragen werden. In Deutschland sollte man in der Energiegesetznovelle zumindest vom Begriff der "elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung" Abschied nehmen; er sei durch den auch im Bereich der Telekommunikationsregulierung verwendeten Begriff der "effizienten Leistungsbereitstellung" zu ersetzen. Weiter sollte das Gesetz eine explizite Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Entwicklung anreizorientierter Preisregulierungsverfahren enthalten. Der Bund der Energieverbraucher begrüßte die deutlichen Worte der unabhängigen Kommission als wichtige Basis für die Entwicklung von mehr Wettbewerb im Strommarkt zum Nutzen der Verbraucher. Auf den Internetseiten www.energieverbraucher.de/seite478.html steht die Kurzfassung des 15. Hauptgutachtens und die Langfassung des Kapitels VI (Energieversorgung) zum Download zur Verfügung.
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