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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:
Mobilität & Reisen
Datum:
01.07.2004
Ausbau vor Neubau, Gleichstellung der Schiene, mehr Umweltschutz:
Der Bundesverkehrswegeplan setzt neue Schwerpunkte
Zur heutigen Verabschiedung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Bundestag erklärt Albert Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher:
Auch wenn mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2001 - 2015 (BVWP) und mit den dazu gehörenden Ausbaugesetzen längst nicht alle grünen Wünsche in Erfüllung gehen, so sind doch gegenüber den früheren Plänen wesentliche neue Schwerpunktsetzungen gelungen:
Erhalt und Modernisierung des vorhandenen Verkehrsnetzes bekommen erstmals klar Vorrang vor aufwendigen Neubaumaßnahmen.
Die Schiene wird in der Gesamtheit aller vorgesehenen Bundesinvestitionen gegenüber der Straße gleich behandelt.
Straßenbauprojekte mit hohen ökologischen Risiken unterliegen einem Planungsvorbehalt, der nur im Einverständnis mit dem Bundesamt für Naturschutz, der obersten Naturschutzfachbehörde des Bundes, aufgehoben werden kann.
Konkret sollen für Investitionen in das bestehende Verkehrsnetz fast 60 Prozent der geplanten Gesamtmittel aufgewandt werden, für Neubaumaßnahmen nur rund 40 Prozent. Damit dürfte es in Zukunft weniger Konflikte als bisher über umstrittene Neubauprojekte geben. Die Gewichtsverschiebung zur Bestandserneuerung wird bereits mit dem Bundeshaushalt 2005 vollzogen: Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf steigen die Ausgaben für den Erhalt und Umbau von Bundesfernstraßen einschließlich neuer Lärmschutzmaßnahmen um etwa 20 Prozent an, während die Ausgaben für den Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen um rund 40 Prozent sinken.
Die Verkehrsinvestitionen für 2005 werden - trotz der von Koch und Steinbrück im Vermittlungsausschuss erzwungenen Kürzungsbeschlüsse - mit 10,8 Milliarden Euro auf dem bisherigen hohen Niveau verstetigt. In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung drohen aber erhebliche Einbußen. Demnach sollen die Bundesmittel für den Schienenbau von heute 3,7 Milliarden bis zum Jahr 2008 auf 2,3 Milliarden Euro abstürzen. Damit könnte nicht einmal das Bestandsnetz ausreichend unterhalten werden, der Ausbau von Strecken käme schrittweise zum Erliegen. Fahren auf Verschleiß, Unpünktlichkeit und Modernisierungsstopp wären die Folgen. Diese katastrophale Mittelfristplanung aus dem Finanzministerium ist eine Kampfansage an die verkehrspolitischen Ziele von Rot-Grün und wird von uns auf keinen Fall nachvollzogen werden. Der neue Bundesverkehrswegeplan wäre im Bereich Bahn damit Makulatur. Wir werden deshalb - wie im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen - auch künftig strikt auf der Gleichbehandlung der Schiene auf hohem Niveau bestehen.
Dennoch machen wir uns keine Illusionen: Längst nicht alle Straßen- und Schienenprojekte werden im vorgesehenen Planungszeitraum bis 2015 bezahlbar sein. Umso konsequenter werden wir aus dem heute verabschiedeten Katalog vordringlicher Verkehrsprojekte in künftigen Haushaltsplänen diejenigen auswählen, die wirtschaftlich besonders dringlich und ökologisch vertretbar sind. Der im BVWP neu eingeführte Auftrag, ökologische Konflikte vor der Realisierung eines Projektes zuerst planerisch zu lösen oder aber auf das Projekt zu verzichten, ist dabei besonders hilfreich.
Verbesserte Projekt-Einstufungen
Gegenüber dem Regierungsentwurf haben die Koalitionsfraktionen die Neueinstufung u.a. folgender
Schienenbauprojekte
in den Vordringlichen Bedarf erreicht:
Ausbau der Strecke Berlin-Cottbus-Görlitz auf 160 km/h als Basis für die Verbindungen in das oberschlesische Industrierevier in Polen,
Ausbau der Streckenabschnitte Nürnberg-Marktredwitz-Eger-(Prag) und der Strecke Berlin-Prag, die zwischen Berlin und Dresden auf 200 km/h ausgebaut werden soll,
Aufnahme der Strecken Berlin-Stettin und des TEN-Projektes München-Salzburg in die Liste der internationalen Vorhaben, insbesondere zur Stärkung des Güterverkehrs in die Nachbarländer,
Einstufung der früheren Hauptverbindung Berlins zu den Ferieninseln Usedom und Wollin (Polen) über die "Karniner-Brücke" als Internationales Vorhaben.
Bei der ICE Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar wird nicht an den Städten Mannheim und Darmstadt vorbei geplant, sondern die Einbindung der Hauptbahnhöfe verbindlich sichergestellt.
Mit der Aufnahme der Ausbaustrecke Düsseldorf-Duisburg in den Vordringlichen Bedarf wird die Grundlage für den Rhein-Ruhr-Express gelegt, auf den sich die Rot-Grüne Landesregierung nach der Aufgabe des Metrorapid geeinigt hatte.
Im Bereich der
Straßenplanungen
konnten wir u.a. folgende Festlegungen durchsetzen:
Keine Autobahn durchs Rothaargebirge (A 4) zwischen Olpe und der Landesgrenze NRW/Hessen (das hessische Teilstück ist im Weiteren Bedarf ohne Realisierungschance);
kein Autobahn-Südring bei München (A 99). Damit ist definitiv gesichert, dass die grüne Lunge im Süden Münchens Erholungsraum bleibt und nicht von einer 4-spurigen Autobahn zerschnitten wird;
keine neue Autobahn durchs Fichtelgebirge zwischen Bayreuth und Marktredwitz (B 303 n);
Herausnahme der A 20 im Abschnitt von Stade (A 26) nach Sittensen (A 1) in Niedersachsen, der verkehrlich überflüssig ist und hohe ökologische Schäden verursacht hätte,
Herausnahme der Westerwaldautobahn (A 48) in Rheinland-Pfalz zwischen der A 3 bei Koblenz und der A 45 bei Siegen. Diese Autobahn für mehr als 560 Mio. Euro war ein Wunschtraum, der weder verkehrlich noch ökologisch zu rechtfertigen ist.
Aufstufung der Ortsumfahrung Garmisch-Partenkirchen B 23 in den Vordringlichen Bedarf. Mit dieser umweltfreundlichen Tunnellösung (Kramertunnel) wird die bayerische Zugspitzstadt wirksam entlastet.
Für die A 94 östlich von München wurde die Prüfung einer Alternativtrasse festgeschrieben, die das Isental schont, da sie auf der bestehenden Bundesstraße verläuft.
Zu den Straßenplanungen mit neu eingeführtem "Ökostern", das heißt mit "besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag", gehören rund 350 Einzelprojekte, darunter:
Teilstücke der Autobahn A 1 durch die Eifel (Querung des Ahrtals) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz,
die A 14 von Magdeburg nach Schwerin mit Elbquerung,
die A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg durch die Lüneburger Heide.
Diese Planungen haben nur dann eine Realisierungschance, wenn durch entsprechende Umplanungen vom jeweiligen Bundesland nachgewiesen wird, dass die besondere Umweltproblematik abgearbeitet ist. Die fachliche Aufsicht darüber übt das Bundesamt für Naturschutz aus - eine Hürde, die bisher nicht sehr viele Projekte übersprungen haben. Das letzte Wort darüber sprechen dann der Umwelt- und der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser Verantwortung werden wir uns stellen.
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