Allein in Deutschland machen 2 290 Unternehmen-Standorte (Stand: Mitte November 1999) beim EG-Umweltaudit mit. erfolgreich an diesem System teil, Ddies sind etwa drei Viertel aller Teilnehmer in der Europäischen Union. Gleichwohl sieht die Mehrheit derDie befragten Uunternehmen, die an der Umfrage teilgenommen haben, auch Verbesserungschancen. Sie beklagen djedoch den geringen Bekanntheitsgrad von EMAS in der Öffentlichkeit und die mangelnde Resonanz bei Banken, Versicherungen und Kunden. Auch wünschen sie sicheine konstruktivere Haltung und verbesserte Anerkennung bei Behörden einschließlich der Nutzung von Ermessensspielräumen als Gegenleistung für die Teilnahme am EG-Umweltaudit, dass die und eine administrative Entlastung durch Reduzierung von gesetzlichen Meß- und Berichtspflichten verringert werden. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes: "Die Erfahrungen der am EG-Umweltaudit teilnehmenden Unternehmen bestätigen, dass das Umweltmanagementsystem - bei allen Verbesserungswünschen - ein hervorragendes Instrument ist. Es bringt die kontinuierliche Verbesserung des ökologischen Unternehmensprofils und die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten auf betrieblicher Ebene in Einklang. Zukünftig muss jedoch der Anreiz zur Teilnahme am EG-Umweltaudit-System verstärkt werden, damit noch mehr Unternehmen in Deutschland und in ganz Europa auf den "Umweltschutz mit System" bauen." Das EG-Umweltaudit-System stellt hohe Umweltschutzanforderungen an die teilnehmenden Unternehmen. Durch eine eigenverantwortliche Unternehmenspolitik reduzieren sie kontinuierlich die betrieblichen Umweltauswirkungen und tragen damit nachhaltig zu verbesserten Umwelt- und Lebensbedingungen bei. Konkrete Umweltziele der Unternehmen und die vorgesehenen Maßnahmen werden im Umweltprogramm beschrieben. In der Umwelterklärung der Unternehmen werden Informationen zu den Umweltwirkungen als Folge der betrieblichen Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Unternehmen muss hier auch deutlich machen, inwieweit es seiner Verpflichtung zur angemessenen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes nachkommt. Ein externer Umweltgutachter prüft das interne Umweltmanagementsystem und die Umwelterklärung. Seit Oktober 1996 ist in Deutschland auch eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 14001 möglich. Auch die ISO 14001 Norm unterstützt die Unternehmen beim Auf- und Ausbau von betrieblichen Umweltmanagementsystemen. Die Anforderungen sind allerdings weniger konkret und bleiben somit erheblich hinter denen des EG-Umweltaudits zurück. Die weltweite Gültigkeit ist für viele Unternehmen Anlaß für eine zusätzliche Zertifizierung nach ISO 14001. Troge betonte: "Der "ökologische Mehrwert" des europäischen Umweltmanagementsystems muss sich für die teilnehmenden Unternehmen auszahlen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht die Bedeutung der weltweiten Gültigkeit unterschätzen. Ich begrüße daher die Bemühungen im Rahmen der Revision der EG-Umweltaudit-Verordnung (EMAS II), die Anforderungen der ISO 14001 als integralen Bestandteil in das EMAS zu verankern, so dass beide Systeme ohne großen Aufwand parallel eingeführt werden können." Um den Erfolg des EG-Umweltaudit-Systems zu garantieren, sind aus deutscher Sicht im gegenwärtigen Entwurf von EMAS II weitere Verbesserungen notwendig. Ein wichtiger Punkt ist die Forderung, dass "Umweltaudit-Unternehmen" die beste verfügbare Technik (BAT) anwenden sollten. Nur so kann das staatliche EMAS-System seinem "ökologischen Mehrwert" gegenüber dem primär auf sachgerechte Verfahrensweisen angelegten ISO-System gerecht werden. Dem Wunsch der Unternehmen nach einer Verringerung der Meß- und Berichtspflichten kommt der Entwurf der novellierten EMAS-Verordnung entgegen. Er ermöglicht den Regierungen der Mitgliedstaaten, den teilnehmenden Unternehmensstandorten rechtliche Erleichterungen zu gewähren. Dies erhöht die Attraktivität der Teilnahme am EMAS und eröffnet den Unternehmen neue Spielräume für weitere Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes. In Deutschland wird derzeit geprüft, inwieweit durch eine Privilegierungsverordnung diesen Unternehmen und zugleich den Umweltverwaltungen administrative Erleichterungen bei den Überwachungspflichten eingeräumt werden können. Ein Beispiel sind die im Rahmen der Bundes-Immissionschutzverordnung vorgesehenen Berichtspflichten. "Dieses darf jedoch nicht zu einer Verwässerung der bestehenden Umweltstandards führen", betonte Troge. Um den Anreiz zur Teilnahme an dem EG-Umweltaudit-System weiter zu stärken, hat die Europäische Kommission ein attraktives und öffentlichkeitwirksames "Umweltaudit-Logo" erarbeiten lassen. Hiermit dürfen am EG-Umweltaudit-System teilnehmende Unternehmen zukünftig werben. Dieses, von Deutschland eingebrachte Logo soll EMAS als Markenzeichen für herausragenden betrieblichen Umweltschutz stärker als bisher im öffentlichen Bewußtsein verankern. Die Kommission hat hiermit bei der Novellierung der EMAS-Verordnung den Wunsch der Unternehmen nach einer stärkeren Aufklärung der Öffentlichkeit aufgegriffen. Die Veröffentlichung "EG-Umweltaudit in Deutschland - Erfahrungsbericht 1995 bis 1998" kann beim Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, FAX: 030/8903-2912, kostenlos bezogen werden.
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