![]() - Sozialarbeiter Günter Wimmer wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 30 Tagessätzen à 40 €, der von mir vertretene, nicht vorbestrafte, frühere Bundeswehrarzt Dr. Wolfgang Fischer zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt zu 20 Tagessätzen à 20 € verurteilt. - Zwei studentische Gehilfen wurden freigesprochen. - Angeklagte verteilen weiße Rosen an Richter Melder, Staatsanwalt Hoffmann und Verteidiger - "Unsere Welt wäre um ein Vielfaches liebevoller, wahrhaftiger und gerechter, wenn es mehr Fischers und Wimmers und weniger Bushs und Cheneys gäbe" so Rechtsanwalt Bernhard Fricke als Einleitung zu seinem Plädoyer, in dem er Freispruch für seinen Mandanten wegen einer nicht erwiesenen Sachbeschädigung und aus Gründen des rechtfertigenden Notstandes beantragte. In einer mehr als 4-stündigen Verhandlung, in der die Angeklagten unter souveräner Verhandlungsführung von Amtsrichter Melder ausreichend Gelegenheit bekamen, ihre mehr als ehrenwerten Motive, ein deutliches Zeichen gegen einen bevorstehenden verbrecherischen Krieg im Irak zu setzen, darzulegen. Beide Angeklagte wandten sich massiv gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren, die bei einem Sachschaden von ca. 300 € völlig unverhältnismäßig gewesen seien. Staatsanwalt Hoffmann konnte an den Handlungen der Angeklagten keine ehrenwerten Motive erkennen und kanzelte sie als strafwürdige Schmierereien ab. Er beantragte für Günter Wimmer 50 Tagessätze à 40 €, und für Dr. Wolfgang Fischer 30 Tagessätze à 40 €. Rechtsanwalt Bernhard Fricke zitierte in seinem Plädoyer Auszüge aus den Flugblättern der Weißen Rose und des Indianerhäuptlings Sitting Bull. Er betonte, dass in einer Zeit dramatischer Umbrüche und des Verlustes eherner moralischer und ethischer Grundsätze die Zivilcourage einzelner Bürger und ihr Mut zur tätigen Verweigerung nötiger denn je seien, um den Mantel der Gleichgültigkeit herunter zu reissen. Er begrüßte ausdrücklich das offene Verhandlungsklima und dass fünf weiße Rosen während der Verhandlung auf dem Richtertisch stehen durften. Solche Verhandlungen könnten durchaus auch bei der Beachtung der geltenden Gesetze jungen Menschen Mut zu einem Engagement für unsere Verfassung machen.
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