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Umwelt & Naturschutz   
Anstrengungen zum globalen Schutz der Artenvielfalt verstärken
Zum "Internationalen Tag der Artenvielfalt" der CBD am 22. Mai 2004 erklärt Undine Kurth, naturschutz- und tourismuspolitische Sprecherin:

Die Natur und die biologische Vielfalt sind Basis für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung. Deshalb ist es notwendig, die Arten- und genetische Vielfalt zu schützen.

Die 6. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) hat beschlossen, ein zusammenhängendes und biogeografisch repräsentatives Netzwerk von Waldschutzgebieten zu schaffen. Es soll durch ein Gebiet ergänzt werden, in denen Wälder wiederhergestellt werden. Aber auch die Bewahrung der biologischen Vielfalt außerhalb von Schutzgebieten ist Gegenstand des Arbeitsprogramms. Die 7. VSK hat die Errichtung eines globalen Netzwerkes von Schutzgebieten zu Lande und zu Wasser beschlossen; bis 2010 soll dieses für die Landgebiete und bis 2012 für die Meeresgebiete eingerichtet sein.

Auf derbevorstehenden Geberkonferenz zur Umsetzung der Beschlüsse der 7. VSK der CBD wird es darum gehen, die finanziellen Voraussetzungen für das Schutzgebietsnetz zu schaffen.

Insgesamt müssen die Finanzierungsinstrumente für die globale Biodiversität auf den Prüfstand, um sicherzustellen, dass alle Projekte des globalen Natur- und Artenschutzes einen nachhaltigen Finanzierungsmechanismus erhalten.

Für uns ist auch wesentlich, dass die Ziele und Beschlüsse der CBD in den internationalen Handelsbeziehungen einen höheren Stellenwert erhalten. Die Weltbank sollte bei den von ihr finanzierten Projekten grundsätzlich die Möglichkeit einräumen, eine Naturschutzkomponente einzubauen und hierzu mit der Weltnaturschutzunion (IUCN) zusammenarbeiten.

Einen größeren Beitrag kann und muss auch der Tourismus zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten. Touristisch attraktive Gebiete wie kleine Inseln, Küsten- und Bergregionen sowie Land- und Seegebiete von außergewöhnlicher biologischer Vielfalt bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen. In Gebieten, in denen bereits ein starker Druck auf die Natur vorhanden ist, ist eine zusätzliche Belastung durch touristische Entwicklung zu vermeiden. Die Modernisierung vorhandener touristischer Einrichtungen hat hier Vorrang. Besonderes Augenmerk bedürfen grenzüberschreitende Gebiete und Gebiete von internationaler Bedeutung.

Mit den auf der 7. VSK der CBD beschlossenen Leitlinien für einen nachhaltigen Tourismus sind gute Voraussetzungen dafür geschaffen, die notwendige Zusammenarbeit von Naturschutz und Tourismus auf allen Ebenen zu verbessern. Sie tragen auch der Tatsache Rechnung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern erforderlich ist.

 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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