Der Durchbruch ist geschafft! Der "tote Winkel" bei LKW wird auch für Altfahrzeuge deutlich eingeschränkt. Auf gemeinsame parlamentarische Initiative wird das Bundesverkehrsministerium die Umsetzung der EU-Verordnung über verbesserte Spiegelsysteme um zwei Jahre vorziehen. Eine Veränderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bereits auf den Weg gebracht. Sie kann voraussichtlich im Herbst 2004 in Kraft treten. Über die EU-Verordnung hinaus sollen zudem alle bestehenden LKW ab 3,5 Tonnen in die Regelung mit einbezogen werden, so dass die neuen Spiegel spätestens Anfang 2005 für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Pflicht würden. Diese zunächst nur nationale Regelung wird zudem auch Gegenstand einer deutsch-niederländischen EU-Initiative sein, um die Nachrüstpflicht in der gesamten EU einzuführen. Kriterium für die Änderung in der StVZO ist eine deutliche Vergrößerung der festgelegten Sichtbereiche, die denen in der niederländischen und der EU-Verordnung entsprechen. Bautypen von Spiegeln werden hingegen nicht festgeschrieben. Der so genannte Dobli-Spiegel kann schon heute freiwillig am Fahrzeug angebracht werden. Dies wird auch nach der Änderung der StVZO so bleiben. Wir warnen aber davor zu glauben, dass die neuen Spiegel eine Garantie gegen Unfälle sind. Weiterhin bleibt die Aufklärung zur Vermeidung von tragischen Unfällen im "toten Winkel" durch abbiegende LKW Aufgabe von Verkehrssicherheitskampagnen. Wir begrüßen, dass das Bundesverkehrsministerium dazu Mitte Juni 2004 eine Kampagne starten wird.
Artikel drucken Fenster schließen |