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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 27.04.2004
Verschiedene Instrumente nutzen - Fluglärm wirksam eindämmen!
Zum "Tag gegen Lärm" am 28. April
Zum diesjährigen Tag gegen Lärm erklärt Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher:

Die Lebensqualität der Menschen wird durch Lärmbelastung zunehmend beeinträchtigt. Der Handlungsbedarf beim Lärmschutz ist evident. Wir leben in einer lauten Gesellschaft: Umfragen zeigen, dass Lärm zu einem Faktor wird, von dem sich immer mehr Menschen belästigt fühlen. Die Quellen sind vielfältig, die größte ist der Verkehrsbereich. Nicht selten verstärkt sich die Belastung durch die Kombination verschiedener Lärmquellen: Menschen wohnen an Straßen und/oder Schienenwegen in der Nähe von Flughäfen oder Verkehrsknoten. Fast jeder von uns trägt als Verkehrsteilnehmer zum Lärm bei und jeder reklamiert zugleich ein Recht auf Ruhe- und Entspannungsphasen, ein Recht auf Schutz vor Lärmbelastungen.

In den kommenden 20 Jahren ist nach Auffassung von Experten mit einem Anstieg der weltweiten Verkehrsdienstleistungen um von rund 50 Prozent zu rechnen. Der Luftverkehr nimmt mit einem jährlichen Wachstum von 5 Prozent überproportional zu. Der Flugverkehrslärm wird neben dem Straßen- und Nachbarschaftslärm von Anwohnern in der Nähe von Flughäfen als besonders störend empfunden.

Wir setzen uns dafür ein, die Lebensqualität und damit die Qualität des Wohnens in den Städten und Siedlungen auch in der Nähe von Flughäfen zu verbessern. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung haben wir erneut die Minderung der Lärmbelastungen als wichtigen Baustein beim Erhalt von Umwelt und Gesundheit hervorgehoben. Hierfür brauchen wir integrierte Konzepte der Verkehrsplanung und Verkehrsverminderung.

Nachhaltige Mobilität heißt aktiver und passiver Lärmschutz, also leisere Flugzeuge und Schallschutzfenster für die betroffenen Anwohner. Es heißt aber auch: Lärmreduzierungen durch weitgehende Verlagerung des innerdeutschen Flugverkehrs mittel- und langfristig auf umweltverträgliche Verkehrsmittel, etwa die Bahn. In dieser Legislaturperiode ist es vordringlich, das längst überholte Fluglärmgesetz von 1971 zu novellieren, alle beteiligten Akteure sind sich darüber einig.

Zentrale Vorhaben bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes sind: Verbesserung des Gesamtschutzniveaus durch deutlich schärfere Grenzwerte; Anpassung an die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung; Modernisierung und Vereinheitlichung der Lärmberechnungsmethoden; Anpassung an den europäischen und internationalen Standard; stärkere Berücksichtigung und Gewichtung fluglärmbedingter Beeinträchtigungen zur Nachtzeit; höhere Standards für Aus- und Neubau von Flughäfen und Stärkung der Bürgerbeteiligung.

Wir wollen auch andere Instrumente zum Schutz vor Lärmbelastungen durch Flugverkehr nutzen. Zum Beispiel schlagen wir Grünen vor, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft (RL 2002/20/EG) neue Verfahren für Lärmschutzmaßnahmen an Flughafenstandorten auf den Weg zu bringen. Die Richtlinie kann die Grundlage für eine Flughafen-Lärmschutz-Verordnung bilden, die im Luftverkehrsgesetz verankert wird. Auch die Umsetzung der EU-Richtlinie (RL 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht steht auf der umweltpolitischen Agenda. Sie sieht einheitliche Messverfahren für alle Lärmquellen und Kartierungen sowie die Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Lärmbekämpfung vor.

Das Bundesumweltministerium und wir haben die nötigen Vorarbeiten geleistet. Für alle zentralen Instrumente: Fluglärmnovelle, Umgebungslärmrichtlinie, Betriebsbeschränkungsrichtlinie hat das BMU ambitionierte Konzepte vorgelegt.

Jetzt stehen politische Entscheidungen für Lärmschutz an, es liegt nun auch in der Verantwortung der anderen Ressorts den Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu verbessern. Wir werden gemeinsam mit dem BMU die Umsetzung der Ansätze voranbringen. Nur eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen wird einen Neubeginn beim Schutz vor Verkehrs- und insbesondere vor Fluglärm sicherstellen.

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