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Presse-Stelle:
Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
Rubrik:
Energie & Technik
Datum:
13.04.2004
Zweiklassengesellschaft der Stromkunden: Treue wird bestraft
Bund der Energieverbraucher rät zum Wechsel in den günstigsten Tarif
Die Stromkunden sind in eine Zweiklassengesellschaft zerfallen: Gut informierte und wechselbereite Verbraucher bekommen über die Sondertarife einen Nachlass von acht bis 15 Prozent beim eigenen Versorger. Unsichere und schwache Verbraucher zahlen die deutlich höheren Standardtarife. "Nur dreißig Prozent aller Kunden haben bisher den günstigsten Tarif ihres Versorgers genutzt", bemerkt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, "der Wechsel zum günstigsten Versorger bringt sogar noch günstigere Preise. Der Wechsel ist einfach und meist sehr rentabel".
Die meisten Stromversorger bieten privaten Haushalten zwei Tarife an. Den Allgemeintarif und das Sonderabkommen. Jeder Kunde ist zunächst im Allgemeintarif. Das etwa acht bis 15 Prozent günstigere Sonderabkommen muss beantragt werden. Aber wer nimmt sich noch die Zeit, etwa fünfzehn Seiten Papier auf wichtig und unwichtig zu sortieren?
Auf diese Weise bildet sich auf dem Strommarkt eine Zweiklassengesellschaft. Zum einen die Menschen, die daran interessiert sind, sich über günstige Tarife zu informieren und dieses Wissen zu nutzen. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, denen es schwer fällt, in der modernen Informationsgesellschaft mitzuhalten. Sie vertrauen darauf, dass gesetzlich nur die günstigsten Tarife genehmigt werden dürfen. Und sie fallen damit bei den Stromtarifen meistens auf die Nase. Das sind ältere oder kranke Menschen, mit begrenzten Kenntnissen der deutschen Sprache oder solche, die eine mehrseitige Information über ein Jahresabkommen ungelesen in den Müll werfen.
Siebzig Prozent aller Haushaltskunden bleiben beim Allgemeintarif. Sie bezahlen regelmäßig acht bis 15 Prozent zu hohe Stromrechnungen: Aus Unwissenheit und Bequemlichkeit.
Ein Mitarbeiter eines Stromversorgers kommentiert das so: "Wir halten die, die ihre Vorteile auf dem Strommarkt nutzen, über das Sonderabkommen. Unsere Gewinne machen wir in erster Linie über den Allgemeintarif. Wir leben von den Dummen. Wir müssen so handeln, um wirtschaftlich zu überleben und wir schaden den sozial bzw. informativ Schwachen. Die Konkurrenten machen es genauso".
Die Allgemeintarife und die Jahresabkommen verschiedener Unternehmen liegen nahe beieinander. Der weit größere finanzielle Unterschied für den privaten Haushalt liegt zwischen dem teuren Allgemeintarif und dem deutlich günstigeren Sonderabkommen seines örtlichen Anbieters. Noch mehr spart der Haushalt durch einen Wechsel zum günstigsten Stromanbieter. Den findet man
hier
.
Der Bund der Energieverbraucher sucht für 10 Euro für jeden Verbraucher den günstigsten Anbieter heraus. Postkarte genügt an Grabenstr. 17, 53619 Rheinbreitbach.
"Der Anbieterwechsel ist einfach und höchst rentabel. Wer den Sprung zu einem günstigeren Anbieter scheut, sollte wenigstens beim alten Versorger in den günstigsten Tarif wechseln. Es ist ein Skandal, dass treue Kunden durch überhöhte Preise abgestraft werden, und zwar in großem Umfang", kommentiert Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.
Einige Zahlen verdeutlichen das: Ein Durchschnittshaushalt verbraucht oft 5.000 KWH im Jahr, der statistische Mittelwert liegt zwischen 3.500 und 4.500 KWH.
In Friedrichshafen/Bodensee zahlt ein Tarifkunde für 5.000 KWH 1.032 Euro für 5.000 KWH. Durch einen Sondervertrag zahlt derselbe Kunde in Friedrichshafen beim gleichen Versorger (Technische Werke Friedrichshafen) nur 874 Euro. Durch Wechsel zum günstigsten Anbieter (Energie AG) sinken die Stromkosten sogar auf 817 Euro.
In Stuttgart zahlt der Tarifkunde für 5.000 KWH 958 Euro, der Sondertarifhaushalt 879 Euro und der günstigste Anbieter (GGEW) verlangt nur 837 Euro.
In Hamburg zahlt ein Tarifkunde für 5.000 KWH 915 Euro, ein Sondervertragshaushalt 863 Euro, der günstigste Anbieter (GGEW) verlangt nur 837 Euro.
Auch in München ergibt sich das gleiche Bild: Ein Tarifkunde zahlt 888 Euro für 5.000 KWH, ein Sondervertragshaushalt 853 Euro, der günstigste Anbieter (REWAG) verlangt nur 802 Euro.
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Kontakt:
Bund der Energieverbraucher e.V.
Email:
info@energieverbraucher.de
Homepage:
http://www.energienetz.de/
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