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Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird. In der Rubrik: Energie |
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Verbraucherverbände warnen vor Fortführung des gescheiterten Systems in neuem Gewand |
Verbraucherverbände: "Notwendige Weichenstellungen fehlen" |
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bund der Energieverbraucher und der Deutsche Mieterbund haben davor gewarnt, dass es auch künftig in Deutschland europäische Spitzenpreise für Strom und Gas und keinen richtigen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt geben wird. Aus Sicht der drei Verbände lässt der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz sechs Jahre nach der gescheiterten Liberalisierung in Deutschland keine Verbesserung für die Haushaltskunden erwarten. Die Selbstregulierung der Stromkonzerne ist gescheitert.
Mit dem Entwurf schickt sich die Bundesregierung an, dieses Modell in neuem Gewand fortzusetzen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Das industriepolitische Ziel, in Deutschland große Energiekonzerne zu schaffen, die auf europäischer Ebene eine starke Rolle spielen, dürfe nicht weiter auf dem Rücken der Haushaltskunden umgesetzt werden, so die Verbände.
Nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher und des vzbv zahlen die privaten Verbraucher mit rund 18 Ct/kWh jährlich etwa 5 Milliarden Euro zuviel für ihren Strom, dies entspricht etwa der Ersparnis durch die Steuerreform. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die Energiekosten einen steigenden Anteil des verfügbaren Einkommens binden. Fazit: Die überhöhten Strom- und Gaspreise stellen für die privaten Haushalte einen enormen Kaufkraftverlust und erheblichen negativen wirtschaftlicher Faktor dar. Auf der anderen Seite erwirtschaften die Versorgungsunternehmen derzeit Rekordgewinne.
Aus Sicht der Verbraucherverbände ist der Entwurf des Wirtschaftsministeriums nicht geeignet, eine gerechte Verteilung der Netzkosten sicherzustellen. "Nach wie vor wird es keine starke Regulierungsbehörde geben, die Netznutzungsentgelte im Vorfeld prüfen und festlegen sowie Verstöße ausreichend sanktionieren kann", so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Es sei zu befürchten, dass die Netzentgelte für die Niederspannungsebene, d.h. für die Haushaltskunden, auch künftig zu hoch angesetzt würden.
"In Mietverhältnissen belaufen sich die Nebenkosten des Wohnens im Durchschnitt auf ein Drittel der Wohnkostenbelastung", so Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes. Als Preistreiber fielen hier vor allem Strom und Gas ins Gewicht. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten zahlten die deutschen Verbraucher Höchstpreise für Strom und Gas. Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes müsse es sein, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt zuzulassen, der sich preissenkend insbesondere für die Privathaushalte auswirkt. Die Fehler der Verbändevereinbarung dürften nicht wiederholt werden.
Damit das Energiewirtschaftsgesetz nicht nur weiter steigende Umsätze weniger Stromanbieter zur Folge hat, sondern - wie ursprünglich geplant - zu mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz im Energiemarkt sowie sinkenden Preisen für die Privathaushalte führt, fordern die Organisationen:
- Die Befugnis der Regulierungsbehörde zur Festlegung von Netznutzungsentgelten sowie dynamische Effizienzanreize für die Netzbetreiber. Nur so können die unangemessene Netzkosten reduziert und eine unmittelbare Kontrolle über Preise und ein freier Marktzugang für neue Anbieter erreicht werden.
- Eine gerechte Kostenverteilung zwischen Privat- und Großverbrauchern durch eine umfassende Kontrolle der Regulierungsbehörde. Derzeit findet eine Quersubventionierung der Großverbraucher zu Lasten der Privathaushalte statt.
- Die Festschreibung des Verbraucherschutzes im Gesetz und die Ermächtigung für eine Kundenschutzverordnung, in der die Rechte der Verbraucher bei einem Anbieterwechsel und beim Ausfall des Anbieters geregelt werden. Bisher sieht der Entwurf vor, dass der Grundversorger bei einem Ausfall eines neuen Anbieters von dem Haushaltskunden einen höheren Strompreis als den allgemeinen Tarif verlangen kann.
- Bei den Regelungen zur Organisation der Regulierungsbehörde ist der besonderen Betroffenheit der Verbraucher durch die Einrichtung einer Beschlusskammer für Verbraucherfragen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sind die Beteiligungsrechte des Verbraucherministeriums zu stärken, um eine stärkere Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde von den Interessen der Energieanbieter zu gewährleisten.
- Eine anspruchsvolle Stromkennzeichnung. Damit der Verbraucher eine sachgerechte Marktentscheidung treffen kann, muss die Kennzeichnung von Umweltauswirkungen bereits auf Werbeunterlagen und Angeboten vom Unternehmen erfolgen. Zudem sind Referenzwerte in Form eines nationalen Durchschnitts anzugeben.
- Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs für die Verbraucherverbände zugunsten eines Verbraucherfonds, wenn ein Unternehmen gegen das Gesetz, gegen eine Rechtsverordnung oder gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde verstößt. Bisher ist dies der Regulierungsbehörde vorbehalten. Dabei kann die Abschöpfung jedoch unterbleiben, wenn die Abschöpfung eine "unbillige Härte" für die Unternehmen bedeutet oder der wirtschaftliche Vorteil gering ist.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten und die ausführlichen Stellungnahmen der Verbände.
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