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Energie   
Verbraucherverband empfiehlt, Stromrechnung nur unter Vorbehalt zu zahlen und den Versorger zu wechseln
Durch die Strompreiserhöhungen der vergangenen zwei Jahre haben sich die Stromversorger nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher ungerechtfertigt bereichert. "Nach dem Gesetz müssen ungerechtfertigt überhöhte Preise zurückerstattet werden", sagt Aribert Peters, Vorsitzender des Vereins. Zur Sicherung der Rückerstattungsansprüche empfiehlt der Bund der Energieverbraucher die Stromrechnung nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu zahlen. Nur dann könnten Verbraucher nach einem erfolgreichen Musterprozess zuviel gezahlte Stromkosten von ca. 100 Euro jährlich zurückerhalten. Weitere Informationen sowie ein Musterschreiben bietet der Verein auf seinen Internetseiten energieverbraucher.de an.

Verbraucher sollten durch den Wechsel des Stromversorgers ihre Stromkosten senken. Das bringe in vielen Städten eine Kostenersparnis zwischen 30 und 100 Euro für den Durchschnittshaushalt und sei ohne Aufwand und Gefährdung der Versorgungssicherheit möglich. Der Bund der Energieverbraucher hat in einer Tabelle für 16 große Städte die Strompreise des örtlichen Versorgers mit dem jeweils günstigsten Tarif verglichen.

Hier finden Sie die Ergebnisse des Strompreisvergleichs der verschiedenen Anbieter sowie ein Musterschreiben zum Zahlungsvorbehalt.
 
Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
http://www.energienetz.de/
info@energieverbraucher.de
    

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