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Energie   
Anhörung zum Energiewirtschaftsgesetz: In aller Stille durchgezogen
Nur gut zwei Stunden dauerte die Verbändeanhörung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz am 19. März in Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eingeladen. Zur Diskussion stand ein Gesetzentwurf des Ministeriums, der gleichzeitig mit den Bundesländern und den anderen Bundesministerien abgestimmt wird.

Die Versorgungswirtschaft verlangt noch mehr Rechtssicherheit für Neuinvestitionen und kritisiert die zu große Kompetenz der Regulierungsbehörde: "Man sollte kein Sonderpolizeirecht schaffen". Auch will man eine Haftungsbeschränkung für Netzbetreiber. Inhaltlich identische Punkte wurden von der Gewerkschaft ver.di vorgetragen.

Die Abnehmer und Netznutzer wünschen sich einhellig eine stärkere Kompetenz für die Regulierungsbehörde sowie inhaltlich konkrete Vorgaben im Gesetz für die zahlreichen Verordnungen.

Die Vertreter der Großverbraucher und freien Anbieter (VEA, VIK, bne) befürchten weiter steigende Netztarife, weil notwendige Korrektive im Gesetzentwurf fehlen wie Kalkulationsgrundsätze, eine dynamische Anreizregulierung, das Vergleichsmarktkonzept und die Öffnung der Gasmärkte wie in anderen europäischen Ländern.

Die kommunalen Versorgungsunternehmen wünschen eine stärkere Sicherung ihrer Besitzstände sowie eine Reduzierung der gesetzlichen Entflechtungsauflagen.

Der Anbieterverband EFET, dem neben freien Anbietern auch E.on und RWE angehören, wundert sich, warum der Gesetzentwurf weit hinter den Forderungen des Monitoring-Berichts der Bundesregierung zurückbleibt: "Kommen beide Papiere aus dem gleichen Haus? Was ist inzwischen passiert". EFET fordert eine ex ante Regulierung mit stärkerer Kompetenz.

Die Verbraucher- und Naturschutzverbände fordern die Verankerung von Verbraucherschutz, Energieeinsparung, den Vorrang erneuerbarer Energien und dezentraler Eigenerzeugung im Gesetz. Der Deutsche Bauernverband und FEE schlossen sich in der Anhörung inhaltlich der schriftlichen Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher an.

Im Schlußwort gibt Frau Dr. Mühl vom Wirtschaftsministerium zu bedenken, dass alle Verbände konkretere Vorgaben für die Verordnungen fordern, daran jedoch entgegengesetzte und sich widersprechende Erwartungen knüpfen.

Fast gespenstisch wirkte der geringe Diskussionsbedarf. So dauerte die Verbändeanhörung zu diesem für die Energieversorgung der kommenden Jahrzehnte wichtigsten Gesetz nur gut zwei Stunden und wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

 
Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
http://www.energienetz.de/
info@energieverbraucher.de
    

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