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Umweltschutz   
Weltweiter Abschied vom "dreckigen Dutzend"
Umweltbundesamt begrüßt Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Mit Frankreich hat nunmehr der 50. Vertragsstaat das Abkommen über das weltweite Verbot langlebiger organischer Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, kurz: POPs) ratifiziert. Somit kann es am 17. Mai 2004 in Kraft treten. Im Mai 2001 war das Abkommen in Stockholm nach langen Verhandlungen unterzeichnet worden. Als eine der ersten Vertragsparteien hatte es Deutschland bereits im April 2002 ratifiziert. Deutschland förderte diesen Prozess von Anfang an intensiv, wobei das Umweltbundesamt (UBA) wesentliche Beiträge in die Vertragsverhandlungen einbrachte. Deutschland wird sich auch weiterhin für eine bessere internationale Chemikaliensicherheit engagieren. Dies wird durch das Angebot des Bundesumweltministers demonstriert, das zukünftige Sekretariat des Stockholmer Übereinkommens in Bonn anzusiedeln.

Bei den zwölf bereits im Übereinkommen aufgelisteten POPs - bekannt als "dreckiges Dutzend" - handelt sich meist um chlorierte Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie um Industriechemikalien wie polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Herstellung und Verwendung solcher Stoffe soll weltweit entweder vollständig verboten sein oder - bei DDT - zumindest auf eine oder wenige, kontrollierte Ausnahmen beschränkt bleiben. Darüber hinaus sind die Vertragsparteien des Abkommens verpflichtet, die Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter Stoffe - wie Dioxine - durch den Einsatz moderner Technik weitgehend zu reduzieren. Schließlich enthält das Abkommen strenge Auflagen zur Identifizierung und umweltgerechten Entsorgung der POP-Abfälle, für die besonders in weniger entwickelten Ländern eine Lösung gefunden werden muss. Das Abkommen sieht darüber hinaus ausdrücklich vor, in Zukunft weitere Substanzen mit POP-Eigenschaften aufzunehmen.

POPs bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Sie reichern sich besonders im Fettgewebe von Mensch und Tier an und sind zudem bereits in sehr geringen Konzentrationen giftig. Da sie sich zusätzlich weiträumig durch Luft- und Meersströmungen verteilen, gelangen die Stoffe bis in die entferntesten Winkel der Erde. Sie werden beispielsweise in arktischen Gegenden nachgewiesen, wo sie weder produziert noch verwendet worden sind. Die Bekämpfung solcher grenzüberschreitender Verschmutzungen kann daher nicht durch einzelstaatliche Regelungen erfolgen, sondern erfordert international abgestimmte Maßnahmen.

Das Stockholmer Übereinkommen legt zum ersten Mal im globalen Maßstab völkerrechtlich verbindliche Verbotsregelungen zu gefährlichen Stoffen fest. Es legt für Anlagen, die POPs freisetzen, weltweit den Stand der Technik fest.

Informationen zum Stockholmer Übereinkommen über das weltweite Verbot persistenter organischer Stoffe gibt es im Internet unter der Adresse http://www.pops.int.

Berlin, den 25.02.04

 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
http://www.umweltbundesamt.de
thomas.hagbeck@uba.de
    

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