Zwei Jahre nach Inkrafttreten des belgischen Euthanasiegesetzes plant die belgische Regierung eine drastische Ausweitung der Bestimmungen. Noch vor der Sommerpause will die Partei von Ministerpräsident Guy Verhofstadt, die liberale VLD, einen Gesetzesvorschlag präsentieren, wonach der für die Tötung auf Verlangen in Frage kommende Personenkreis erheblich vergrößert werden soll. Die ödp kritisiert, dass nach den Vorstellungen der VLD das Gesetz künftig auch für Parkinson- und Demenz-Patienten sowie - mit Zustimmung der Eltern - für Kinder gelten soll. Die geplante Novelle ist in Europa ein Novum, denn das aktuelle Gesetz betrifft bereits weit mehr Menschen als beispielsweise in den Niederlanden, die als Vorreiter auf diesem Gebiet gelten. Die Option der Euthanasie gilt derzeit in Belgien nicht nur für unheilbare Kranke, die nicht notwendigerweise in absehbarer Zeit sterben werden, sondern auch für Menschen mit einem "psychischen Leiden", stellt die ödp fest. Zwar müssen alle Patienten eine Einwilligung hinterlegt haben und die Mediziner müssen darüber hinaus attestieren, dass der Zustand "dauerhaft, aussichtslos und unerträglich" ist, trotzdem sieht die ödp hier ein zunehmenden Werteverfall im Umgang mit dem menschlichen Leben, insbesondere auch dann, wenn wie in Belgien geplant, Ärzte dazu gezwungen werden können.
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