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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Verkehr    Datum: 03.02.2004
Erfreuliche Verbesserung der Fahrgastrechte bei der Bahn
Zur Kundencharta der Deutschen Bahn AG erklären Albert Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher und Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Die heute vorgestellte neue "Kundencharta Fernverkehr" der Deutschen Bahn AG verbessert die Rechte der Bahnreisenden im Reisealltag. Damit wird ein Schritt zu mehr Verbraucher-schutz im öffentlichen Verkehr Wirklichkeit, für den Verbände und Politik sich seit langem einsetzen.

Nicht zuletzt dank des energischen Einsatzes der Verbraucherministerin Renate Künast können sich KundInnen der Deutschen Bahn AG über deutlich verbesserte und erstmals einklagbare Fahrgastrechte freuen: Bei Verspätungen von allen Fernzügen (neuerdings auch von InterCity -Zügen) um mehr als 60 Minuten erhalten die Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises (als Reisegutschein, mindestens 5 Euro). Wir erwarten, dass sich die Deutschen Bahn darüber hinaus auch bei Verspätungen von unter 60 Minuten wie bisher kulant verhält. Auch die Einrichtung einer "Schlichtungsstelle Mobilität", die verkehrsträgerübergreifend Konfliktfälle regelt - eine unserer Hauptforderungen- , ist ein wichtiger Schritt zu mehr Verbraucherrechten im Reisemarkt.

Der Vorzug der freiwilligen Selbstverpflichtung der Deutschen Bahn AG gegenüber einer gesetzlichen Regelung ist, dass sie nicht erst nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft tritt, sondern voraussichtlich bereits ab Oktober dieses Jahres. Im Übrigen ist es dem Fahrgast egal, wo schriftlich niedergelegt ist, was ihm im Verspätungsfalle zusteht, wichtig ist ihm zu wissen, wieviel er einklagen kann. Sollte die Selbstverpflichtung je zurückgenommen werden, ist das Parlament selbstverständlich frei, für eine gesetzliche Regelung zu sorgen.

Es ist zu prüfen, wie verbesserte Fahrgastrechte auch unternehmensübergreifend auf die gesamte Reisekette übertragen werden können. Dies ist auch ein Anspruch an alle anderen Verkehrsunternehmen, selbst für entsprechende Regelungen zu sorgen. Dafür bietet die bevorstehende Regelung der EU schon bald allen Anlass.



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