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Rubrik:Politik    Datum: 29.01.2004
Solarwirtschaft fordert: Baugesetzbuch für Solartechnik öffnen
Pressemitteilung Fachredaktionen Umwelt, Energie und Solar Viele Kommunen wollen Solarenergie fördern - aber rechtlicher Rahmen fehlt
Berlin, 30.01.2003: Bisher bietet das Bundesbaugesetzbuch (BauGB) Kommunen keine klare rechtliche Legitimation zur Förderung des Einsatzes von Solartechnik. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) setzt sich daher aktuell im Bundestag für Rechtssicherheit der Kommunen bei der Förderung der Solartechnik im Rahmen der Bauleitplanung ein. Die derzeitige Kabinettsvorlage zur Novelle des BauGB bietet Kommunen hierzu keine ausreichenden Möglichkeiten.

Kommunen verfügen mit der Bauleitplanung und städtebaulichen Verträgen theoretisch
über Werkzeuge, die Nutzung von Solartechnik, zumindest aber die Schaffung geeigneter baulicher Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie im Neubau vorzuschreiben (Gebäudeausrichtung etc.). Viele Kommunen wären willens, diesen Schritt insbesondere zur Förderung der Solarwärme zu gehen, wenn das Bundesbaugesetzbuch ihnen dafür eine klare rechtliche Legitimation verleihen würde. Die UVS setzt sich daher im Bundestag mit Nachdruck dafür ein, dass kommunale Initiativen zur Einbindung von Solartechnik innerhalb der Bauleitplanung zukünftig befördert und rechtlich legitimiert werden.

Um in der bisherigen Kabinettsvorlage vorhandene Markthemmnisse für den praktischen Einsatz von Solartechnik zu beseitigen, fordert die UVS insbesondere folgende Änderungen:

- An §1a BauGB sollte angefügt werden, dass bei der Nutzung der Grundstücke von Energie sparsam und effizient Gebrauch gemacht wird und Erneuerbare Energien genutzt werden können.
- Bei § 9 sollte ergänzt werden, dass im Bebauungsplan aus städtebaulichen und klimapolitischen Gründen Gebiete festgesetzt werden können, in denen insbesondere der Einsatz von Erneuerbaren Energie oder der Anschluss an ein aus Erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung gespeistes Wärmenetz vorgeschrieben wird.
- Erweiterungen des § 11 sollen Kommunen ermöglichen, dass in städtebaulichen Verträgen auch Vereinbarungen über die Nutzung von Solarenergie für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung getroffen werden können.
- Insgesamt sollte dem globalen Klimaschutz eine bedeutendere Rolle im Rahmen des Gesetzes eingeräumt werden. Bislang umfaßt der Klimabegriff im Baugesetzbuch lediglich das Stadt- bzw. Mikroklima. Hierzu sind nach Vorschlag des UVS kleine Ergänzungen im § 1 BauGB erforderlich. Damit die praktische Umsetzung des Gesetzes erleichtert wird, sollten die Verwaltungsvorschriften auf Länderebene entsprechend ergänzt werden: Vertreter von Klimaschutzinteressen sollten als Träger öffentlicher Belange bei Bauplanungsprozessen hinzugezogen werden.

Die Änderungsvorschläge sind Ergebnisse intensiver juristischer Konsultationen und werden in den nächsten Wochen wichtiger Schwerpunkt der UVS-Lobbyarbeit sein. Insbesondere der Ausbau solarthermischer Anlagen dürfte nach UVS-Einschätzung von einem Erfolg dieser Anstrengungen profitieren. UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig erhofft sich, mit der jüngsten Initiative eine "kommunale Solaroffensive von unten" stimulieren zu können. Bereits heute wetteifern 578 deutsche Kommunen um eine Spitzenstellung beim Ausbau der Solarenergie (vgl. www.solarbundesliga.de).

Presse - Rückfragen:
UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig, Tel. 030/44 009 123

Absender:
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V.
Energieforum Berlin
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
www.solarwirtschaft.de

Verbraucherinfos: www.solarfoerderung.de





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