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Presse-Stelle:  Deutsche Umwelthilfe e.V., D-78315 Radolfzell
Rubrik:Politik    Datum: 10.11.2003
Einweg-Anwalt Weidemann schreckt bei seinem Aussetzungsantrag vor Mandatsvortäuschung und Namensmissbrauch nicht zurück
KROMBACHER Brauerei spricht von "unglaublichem Vorgang"
Berlin, Düsseldorf, Radolfzell, den 10. November 2003: Bernhard Schadeberg, Geschäftsfüh-render Gesellschafter von KROMBACHER, der größten deutschen Privatbrauerei, spricht von einem "unglaublichen Vorgang". Erst am 7.11. hatte Schadeberg durch eine Nachfrage von Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (GFGH) erfahren, dass er als einer der offiziellen Absender einer Aufforderung an die Bundesregierung auf "Aussetzung der Pfandvollziehung" aufge-führt wird. Der Klagevertreter der Einweglobby, der Stuttgarter Rechtsanwalt Weidemann, hatte mit Datum 31.10.2003 ein entsprechendes Schreiben an Jürgen Trittin gerichtet.

Auf Nachfrage des Getränkefachgroßhandelsverbandes erklärte Schadeberg gegenüber Guder, der Stuttgarter Rechtsanwalt Weidemann habe diesen Schriftsatz "ohne Abstimmung und ohne Vollmacht der KROMBACHER Brauerei" abgefasst. "Wir haben erst am Wochenende erfahren, dass wir als einer der angeblich vertretenen Unternehmen benannt sind. Dies ist ein unglaublicher Vorgang! Wir prüfen derzeit weitere rechtliche Schritte", so Schadeberg.

Günther Guder bewertet das Vorgehen als klaren "Namensmissbrauch" und sieht den Tatbestand der Mandatsvortäuschung erfüllt. "Einweg-Anwalt Weidemann hat offensichtlich mit Kalkül Krombacher als größte deutsche Biermarke aufgeführt, um den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen", so Guder.

Als "Zeichen der Verzweiflung" wertet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) das "standeswidrige Verhalten" des bereits mehrfach durch sein dreistes Vorgehen aufgefallenen Stuttgarter Advokaten. Bei Prüfung der Liste der angeblichen Absender dieses Antrages seien der Mehrwegallianz weitere Ungereimtheiten aufgefallen. "Hinter den angeblich 40 Betrieben verstecken sich vor allem die großen Einweg-Konzerne wie INTERBREW und BRAU + BRUNNEN". Während die Holdings bezeichnen-derweise nicht in Erscheinung treten täuschen nach Ansicht der DUH im Weidemann-Schreiben gleich elf zu BRAU + BRUNNEN und drei zu INTERBREW gehörende Betriebe eine breite Ablehnungsfront vor. "Bei dieser Zählweise stehen auf der Seite der Befürworter der Dosenpfandregelung ziemlich genau 16.000 kleine Brauereien, Mineralbrunnen, Getränke-Einzel- und Getränkefachgroßhändler", so Resch. "Wir fordern die Bundesregierung auf, das fehlerhafte Weidemann-Schreiben zurückzuweisen und das geltende Recht selbstverständlich weiter anzuwenden".

Nach Ansicht der Mehrwegallianz sei es zudem besonders dreist, die KROMBACHER Brauerei missbräuchlich zu verwenden, zumal diese mit 500 Mio € Jahresumsatz und 900 Mitarbeitern und zudem meistverkaufte deutsche Biermarke in einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück für den Fortbestand des Dosenpfandes eintritt. Aufgrund des Dosenpfandes seien in den ersten sieben Monaten des Jahres 8 Mio € investiert und 50 - 65 Mitarbeiter zum Teil auf Dauer eingestellt worden. Zitat aus dem Schreiben vom 21.8.2003: "Als Zeichen, dass hier sowohl die Arbeitgeberseite, als auch die Arbeitnehmerseite uneingeschränkt die Position der Bundesregierung unterstützen, wird die-ser Brief von unserem Betriebsratsvorsitzenden, Herrn Bernd Dreute, mitunterzeichnet."


Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170, Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: resch@duh.de

Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. (GFGH)
Monschauer Str. 7, 40549 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938,
Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com




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