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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Land und Gartenbau    Datum: 17.07.2003
Kein Anbau von Gentech-Pflanzen ohne Klärung der Koexistenz- und Haftungsfrage
Zur aktuellen Debatte um den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit sind Eckpfeiler unserer Verbraucher und Agrar-Politik. Darum gilt: Solange wichtige Fragen wie zum Beispiel die Sicherung der Koexistenz und die Haftung noch nicht beantwortet sind, sollen in Europa keine gentechnisch veränderten Pflanzen kommerziell angebaut werden.

Verbraucher, Landwirte und Handel in Deutschland erwarten von der Politik seriöse und verlässliche Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion. Gentechnikfrei ist ein wichtiges Verkaufsargument.

Allerdings hat die EU hierzu ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht und sich aus der Verantwortung gestohlen. Die neuen Richtlinien zur Gentechnik, die das EU-Parlament Anfang Juli beschlossen hat, enthalten zwar für den Verbraucherschutz wichtige neue Regelungen. Unter anderem können Verbraucher in Zukunft besser erkennen, wo Gentechnik drin ist, und die Hersteller können zurückverfolgen, wer wann wieviel Gentechnik bei der Lebensmittelproduktion eingesetzt hat. Die heiklen Fragen zur Haftung und Koexistenz jedoch hat die EU lieber den einzelnen Mitgliedsländern zugeschoben. Vor dem Hintergrund der Defizite ihrer eigenen Politik ist es zynisch, dass ausgerechnet die EU-Kommission jetzt nur wenige Tage nach dem EU-Parlamentsbeschluss fast sämtliche Mitgliedsstaaten - zusammen mit Deutschland noch zehn weitere Länder - verklagt, weil sie diese Freisetzungsrichtlinie noch nicht umgesetzt haben.

Mit diesem Vorgehen knickt die EU-Kommission vor der Klage der USA bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen das Moratorium für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ein. Damit macht Bush sich zum Lobbyisten des Chemie-Konzerns Monsanto und schürt unnötig antiamerikanische Emotionen.

Für ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist jedoch mehr notwendig als nur das Versprechen, unverbindliche Leitlinien vorzulegen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene die Haftungs- und Koexistenzfragen gut gelöst sind. Dazu gehört unter anderem,
  • das Vorsorgeprinzip zu verankern
  • gentechnikfreie ökologische und konventionelle Landwirtschaft durch rechtsverbindliche Vorschriften zu schützen
  • sicherzustellen, dass der Verursacher die Mehrkosten für die Sicherung der Koexistenz und Wahlfreiheit trägt
  • eine Verpflichtung zur Schadensvermeidung (unter anderem durch Auskreuzung oder Vermischung) nach dem Prinzip der "guten fachlichen Praxis" vorzusehen
  • ein Anbaukataster einzuführen
  • und das Haftungsrecht nach dem Verursacherprinzip zu verbessern und die Umwelthaftung zu berücksichtigen
  • den Schwellenwert für Verunreinigung von Saatgut so gering wie möglich - das heißt an der Nachweisgrenze - zu halten, damit es nicht zu einer flächendeckenden Kontamination kommt.
Eine Vergewaltigungsstrategie zu Zwangsbeglückung mit Gentec-Produkten ohne vorherige Klärung fairer Spielregeln wird keine Akzeptanz finden und zu erheblichem Widerstand bei Verbraucher und Landwirten führen.



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